Bebauungsplan (Teilbebauungsplan)

Auf Basis des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und Flächenwidmungsplans regelt der Bebauungsplan die Art der Bebauung sowie die Verkehrserschließung und die Ausgestaltung von Freiflächen auf den parzellierten Grundstücken eines Gebietes. Neben den verpflichtenden Festlegungen von Straßenfluchtlinien, Bebauungsweise und Bebauungshöhe, können zusätzlich Schutzzonen, Altortgebiete, Mindestmaße von Bauplätzen sowie weitere Ver- und Gebote die Ausgestaltung von Bebauung, Freiflächen und Verkehrsflächen betreffend verordnet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das NÖ Raumordnungsgesetz in der jeweiligen Fassung. Ein Bebauungsplan wird als Verordnung vom Gemeinderat erlassen und besteht aus dem Wortlaut und der Plandarstellung.

In der Stadt Krems sind Bebauungspläne für abgegrenzte Teilbereiche des Stadtgebietes als sogenannte Teilbebauungspläne verordnet. Der Geltungsbereich der Teilbebauungspläne reicht von einzelnen Grundstücken, Straßenabschnitten bis hin zu Ortsteilen. Eine planliche Übersicht über die Geltungsbereiche der Teilbebauungspläne finden Sie in der Downloadbox.

Die rechtskräftigen Teilbebauungspläne, bestehend aus einer Verordnung und einer Plandarstellung, stehen unten als Download bereit. Die Plangrundlage der Teilbebauungspläne ist der Stand des Flächenwidmungsplans zum Zeitpunkt der Erlangung der Rechtskraft des jeweiligen Teilbebauungsplans. Der aktuell rechtskräftige Flächenwidmungsplan steht unter folgendem Link zur Verfügung: Flächenwidmungsplan 

Ein Teilbebauungsplan kann unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im NÖ Raumordnungsgesetz festgelegt. Bei Teilbebauungsplänen die Einzelgrundstücke umfassen und/oder die Bebauung entsprechend realisiert wurde besteht oftmals kein Änderungsbedarf, sodass diese seit Jahren nicht abgeändert wurden. Diese Teilbebauungspläne können beim Amt für Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden (Anfragen bitte per E-Mail an stadtentwicklung@krems.gv.at) und sind in der Auflistung mit einem entsprechenden Hinweis versehen. 

Für Auskünfte zu den Teilbebauungsplänen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen vom Amt für Stadt- und Verkehrsplanung gerne zur Verfügung. Die Darstellung auf der städtischen Homepage dient zur Information und Orientierung. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie im Service Center Bauen zu den Parteienverkehrszeiten im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung.

Konkrete Bauvorhaben
Sollten bauliche Maßnahmen geplant sein, ersuchen wir um frühzeitige Kontaktaufnahme und Vorbesprechung mit dem Anlagenrecht der Stadt Krems als Baubehörde (anlagenrecht@krems.gv.at oder 02732/801 433) und der Baudirektion der Stadt Krems für Fragen des Ortsbildes (baudirektion@krems.gv.at oder 02732/801 301) .

KG Hollenburg, Medizinzentrum Abschnitt 1, 3. Änderung

KG Hollenburg, Medizinzentrum Abschnitt 1, 3. Änderung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans liegt zwischen den Ortschaften Kleedorf und Hollenburg und umfasst das Areal der Privatklinik Hollenburg. Dieses liegt südlich der Oberen Hollenburger Hauptstraße und östlich der Krustettner Straße.

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der 3. Änderung vor, welche seit 8.11.2008 rechtskräftig ist. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit. 

KG Krems, Bahnhof Abschnitt 1, 6. Änderung

KG Krems, Bahnhof Abschnitt 1, 6. Änderung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Bahnhof umfasst den Bereich südlich der Ringstraße und nördlich der Bahntrasse/des Bahnhofs. Begrenzt wird dieser im Osten durch die Austraße und im Westen durch die Utzstraße. 

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der 6. Änderung vor, welche seit 13.11.2024 rechtskräftig ist. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit. 

KG Krems, Mitterau Abschnitt 2, 6. Änderung

KG Krems, Mitterau Abschnitt 2, 6. Änderung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Mitterau umfasst den Stadtteil Mitterau. Begrenzt wird dieser durch die Austraße im Westen, der Krems im Norden, die B37 im Osten und die B3 im Süden. Während der westliche Bereich des Stadtteils von Wohnnutzung geprägt ist, befinden sich im östlichen Abschnitt großflächige Sondernutzungen wie Schulen (KPH Krems, BRG Kremszeile) und öffentliche Einrichtungen (Polizeiinspektion, Finanzamt) sowie der Mitteraupark als Freifläche.

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der 6. Änderung vor, welche seit 13.11.2024 rechtskräftig ist. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit. 

KG Krems, Lastenstraße Abschnitt 3, Neuerstellung

KG Krems, Lastenstraße Abschnitt 3, Neuerstellung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Lastenstraße umfasst eine Liegenschaft südöstlich an den Bahnhof angrenzend und wird in Richtung Osten durch die Lastenstraße begrenzt. Es handelt sich um das Areal des ehemaligen Raiffeisen-Lagerhauses das vollständig mit einem Geschoßwohnbau bebaut ist. 

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der Neuerlassung vor und ist seit 11.3.2000 rechtskräftig. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung können beim Amt für Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden. Anfragen bitte per E-Mail an stadtentwicklung@krems.gv.at.

KG Krems, Wachtberg Abschnitt 4, 8. Änderung

KG Krems, Wachtberg Abschnitt 4, 8. Änderung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Wachtberg umfasst das Areal nördlich des Stadtgrabens und der Alauntalstraße. Begrenzt wird dieser durch die Schießstattgasse im Osten und die Kreuzbergstiege im Westen. Das Areal ist durch überwiegend lockere Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern geprägt.

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der 8. Änderung vor, welche seit 14.11.2019 rechtskräftig ist. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit. 

KG Krems, Kreuzberg Abschnitt 5, 4. Änderung

KG Krems, Kreuzberg Abschnitt 5, 4. Änderung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Kreuzberg umfasst das Areal nördlich der Alauntalstraße im Bereich „Kreuzberg“. Begrenzt wird dieser durch die Kreuzbergstiege im Osten und den Köglweg im Westen. Das Areal ist durch Wohnbebauung und das Thorwestenheim geprägt. 

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der 4. Änderung vor, welcher seit 11.2.2006 rechtskräftig ist. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung können beim Amt für Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden. Anfragen bitte per E-Mail an stadtentwicklung@krems.gv.at.

KG Krems, Wieden Abschnitt 6 und KG Stein, Abschnitt 1, 15. Änderung

KG Krems, Wieden Abschnitt 6 und KG Stein, Abschnitt 1, 15. Änderung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Wieden umfasst den Siedlungsraum westlich der Straßenzüge Gaswerkgasse, Kaiser-Friedrich-Straße und Roseggerstraße bis zur Bahntrasse (Wachaubahn), nördlich der Steiner Landstraße (inkl. Justizanstalt) sowie östlich des Philosophensteigs und südlich der Alauntalstraße. Das Areal wird neben Wohnnutzung von Sondernutzungen (Justizanstalt, Campus, Friedhof Stein) geprägt. 

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der 15. Änderung vor, ist seit 15.6.2022 rechtskräftig und Teil der Schutzzone Schillerstraße. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung, sowie weitere Informationen zur Schutzzone stehen unter folgendem Link zur Verfügung: Schutzzone 

KG Krems, Am Hundssteig Abschnitt 7, Neuerstellung

KG Krems, Am Hundssteig Abschnitt 7, Neuerstellung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Am Hundssteig umfasst den Bereich östlich der Verkehrsfläche Am Hundssteig und nördlich des Pulverturms. In Richtung Norden und Osten wird dieser durch die Geländekante zum Kremstal begrenzt. Das Areal umfasst die Wohnhausanlage Hundssteig und zwei angrenzende Grundstücke. 

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der Neuerstellung vor und ist seit 10.3.2001 rechtskräftig. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung können beim Amt für Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden. Anfragen bitte per E-Mail an stadtentwicklung@krems.gv.at.

KG Krems, Güterweg Kremsleithen Abschnitt 8, Neuerstellung

KG Krems, Güterweg Kremsleithen Abschnitt 8, Neuerstellung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Güterweg Kremsleithen umfasst das Grundstück Nr. 1032/2, KG Krems, auf dem sich ein als „erhaltenswertes Gebäude im Grünland“ gewidmetes Gebäude befindet. 

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der Neuerstellung vor und ist seit 10.3.2001 rechtskräftig. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung können beim Amt für Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden. Anfragen bitte per E-Mail an stadtentwicklung@krems.gv.at.

KG Krems, Schießstattgasse Abschnitt 9, Neuerstellung

KG Krems, Schießstattgasse Abschnitt 9, Neuerstellung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Schießstattgasse umfasst Teile der Grundstücke Nr. 621/1 und 624/2, KG Krems, auf denen sich die Schießstätte des Schützenvereins Krems befindet.

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der Neuerstellung vor und ist seit 19.1.2002 rechtskräftig. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung können beim Amt für Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden. Anfragen bitte per E-Mail an stadtentwicklung@krems.gv.at.

KG Krems, Wiener Straße Abschnitt 10, Neuerstellung

KG Krems, Wiener Straße Abschnitt 10, Neuerstellung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Wiener Straße umfasst das Areal entlang der Wachaustraße und der Wiener Straße (B35) im Bereich der Winzergasse. In Richtung Süden wird dieser durch die Bahntrasse begrenzt. Das Gebiet umfasst neben dem Wienertorcenter einen freistehenden Supermarkt samt Parkplatz (Lidl) und angrenzende Wohnnutzungen. 

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der Neuerstellung vor und ist seit 15.4.2015 rechtskräftig. Da dieser seit 2015 nicht mehr geändert wurde, liegt dem Teilbebauungsplan nicht der aktuellste Stand des Flächenwidmungsplans zu Grunde. Insbesondere betrifft dies die in der Plandarstellung ersichtlichen Wohndichteklassen (-a, -b, -c, -d), welche keine Gültigkeit mehr haben. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit. 

KG Krems, Mitterweg Abschnitt 11, Neuerstellung

KG Krems, Mitterweg Abschnitt 11, Neuerstellung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Mitterweg umfasst das Areal nördlich des Mitterwegs, östlich der Winzergasse und westlich der Lehnergasse. In Richtung Norden wird dieser durch die Bahntrasse begrenzt. Das Gebiet umfasst die Bezirksstelle des Roten Kreuzes Krems, den östlich daran anschließenden Parkplatz sowie angrenzende Wohnnutzungen.

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der Neuerstellung vor und ist seit 7.11.2018 rechtskräftig. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit. 

KG Krems, Kasernstraße Abschnitt 12, 1. Änderung

KG Krems, Kasernstraße Abschnitt 12, 1. Änderung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Kasernstraße umfasst das Areal südlich der Kasernstraße, östlich der Kaiser-Friedrich-Straße, nördlich der Schillerstraße sowie der Josef-Wichner-Straße und westlich des Südtirolerplatzes. Das Gebiet umfasst das Landesgericht Krems an der Donau sowie die westlich angrenzenden Wohnnutzungen.

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der 1. Änderung vor, ist seit 15.6.2022 rechtskräftig und Teil der Schutzzone Schillerstraße. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung, sowie weitere Informationen zur Schutzzone stehen unter folgendem Link zur Verfügung: Schutzzone 

KG Landersdorf, Landersdorf Abschnitt 1, 11. Änderung

KG Landersdorf, Landersdorf Abschnitt 1, 11. Änderung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Landersdorf umfasst den Ortsteil Landersdorf. Begrenzt wird dieser durch die B37 im Westen, die Straße Weinzierl und den Mittergriesweg im Süden und die Stadtgrenze im Osten. Das Gebiet wird entlang der Wiener Straße und der Bahntrassen durch Betriebe und Sondernutzungen (Straßenmeisterei Krems, Gärtnerei, Billa Plus, etc.) und in den sonstigen Bereichen durch Wohnnutzungen geprägt.

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der 11. Änderung vor, welche seit 16.10.2014 rechtskräftig ist. Da dieser seit 2014 nicht mehr geändert wurde, liegt dem Teilbebauungsplan nicht der aktuellste Stand des Flächenwidmungsplans zu Grunde. Insbesondere betrifft dies die in der Plandarstellung ersichtlichen Wohndichteklassen (-a, -b, -c, -d), welche keine Gültigkeit mehr haben. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit. 

KG Landersdorf Abschnitt 2 und KG Weinzierl Abschnitt 1 Mittergriesweg, Neuerstellung

KG Landersdorf Abschnitt 2 und KG Weinzierl Abschnitt 1 Mittergriesweg, Neuerstellung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Mittergriesweg umfasst sechs Grundstücke südlich des Mittergrieswegs, die von lockerer Wohnbebauung geprägt sind. 

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der Neuerstellung vor und ist seit 20.4.2000 rechtskräftig. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung können beim Amt für Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden. Anfragen bitte per E-Mail an stadtentwicklung@krems.gv.at.

KG Rehberg, Mühlhof Abschnitt 1, 5. Änderung

KG Rehberg, Mühlhof Abschnitt 1, 5. Änderung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Mühlhof umfasst das Areal zwischen Kremsfluss und Seilerweg entlang der Mühlhofstraße und wird durch die Ufergasse im Süden begrenzt. Das Gebiet wird durch Wohnnutzung (Mühlhofsiedlung) geprägt.

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der 5. Änderung vor, welche seit 14.12.2006 rechtskräftig ist. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung können beim Amt für Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden. Anfragen bitte per E-Mail an stadtentwicklung@krems.gv.at.

KG Stein, Goldberg – Am Rosenhügel Abschnitt 2, 5. Änderung

KG Stein, Goldberg – Am Rosenhügel Abschnitt 2, 5. Änderung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Goldberg – Am Rosenhügel wird vom Alauntalweg im Norden und dem Fußweg zwischen Mazzettistraße und Am Rosenhügel im Osten begrenzt. Die südliche und westliche Abgrenzung verläuft entlang des Hotels Steigenberger. Das Gebiet umfasst das Hotel Steigenberger und die angrenzenden Wohnnutzungen. 

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der 5. Änderung vor, welche seit 19.7.2017 rechtskräftig ist. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit. 

KG Stein, Förthof Abschnitt 4, Neuerstellung

KG Stein, Förthof Abschnitt 4, Neuerstellung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Förthof umfasst eine Teilfläche der Ortschaft Förthof, die zwischen der Bahntrasse (Wachaubahn) und der Förthofstraße liegt. Westlich wird das Areal durch den Pfaffenbergweg begrenzt. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen die Danube Private University (DPU).

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der Neuerstellung vor und ist seit 21.5.2015 rechtskräftig. Da dieser seit 2015 nicht mehr geändert wurde, liegt dem Teilbebauungsplan nicht der aktuellste Stand des Flächenwidmungsplans zu Grunde. Insbesondere betrifft dies die in der Plandarstellung ersichtlichen Wohndichteklassen (-a, -b, -c, -d), welche keine Gültigkeit mehr haben. Die Widmung des Grundstücks Nr. 1513/12, KG Stein wurde seither ebenfalls geändert. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit.

KG Stein, Museen Abschnitt 5, Neuerstellung

KG Stein, Museen Abschnitt 5, Neuerstellung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Museen umfasst das Areal südlich der Kunstmeile Krems (Steiner Landstraße/Museumsplatz), westlich der Bahntrasse (Wachaubahn), nördlich der Steiner Donaulände und östlich der Dr.-Karl-Dorrek-Straße. Das Gebiet umfasst Sondernutzungen wie die Landesgalerie Krems und das Karikaturmuseum Krems sowie die angrenzenden Wohnnutzungen. 

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der Neuerstellung vor und ist seit 20.4.2016 rechtskräftig. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit. 

KG Weinzierl, Lerchenfelder Hauptplatz Abschnitt 2, Neuerstellung

KG Weinzierl, Lerchenfelder Hauptplatz Abschnitt 2, Neuerstellung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Lerchenfelder Hauptplatz umfasst das Areal östlich und westlich des Lerchenfelder Hauptplatzes (zwischen Lerchenfelder Straße und Symalenstraße). Das Areal umfasst im Wesentlichen Sondernutzungen (Hotel, Gewerbe, Volkshaus). 

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der Neuerstellung vor und ist seit 21.12.2016 rechtskräftig. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit.

KG Weinzierl, Bernhardigasse, Abschnitt 3, 1. Änderung

KG Weinzierl, Bernhardigasse, Abschnitt 3, 1. Änderung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Bernhardigasse ist von der Straße Weinzierl, der Hafenstraße, der Reitenhaslachergasse und der B37 umschlossen. Das Gebiet ist durch Wohnnutzungen (Geschoßwohnbauten) geprägt. 

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der 1. Änderung vor, welche seit 19.1.2022 rechtskräftig ist. Da dieser seit 2022 nicht mehr geändert wurde, liegt dem Teilbebauungsplan nicht der aktuellste Stand des Flächenwidmungsplans zu Grunde. Insbesondere betrifft dies die im Flächenwidmungsplan neu festgelegte Widmung als Bauland-Kerngebiet für nachhaltige Bebauung samt Geschoßflächenzahl. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit.

KG Weinzierl, Klomserstraße, Abschnitt 4, Neuerstellung

KG Weinzierl, Klomserstraße, Abschnitt 4, Neuerstellung

Der Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Klomserstraße umfasst das Areal nördlich des Kremsflusses, westlich der Goldenkrongasse, südlich der Wilheringstraße sowie östlich und südlich der Klomserstraße. Das Gebiet ist durch Wohnnutzungen (Geschoßwohnbauten) geprägt.

Der Teilbebauungsplan liegt mit Stand der Neuerlassung vor und ist seit 19.7.2018 rechtskräftig. Die rechtskräftige Verordnung und Plandarstellung stehen als Download bereit.