Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan ist verpflichtender Bestandteil des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadt Krems und wird vom Gemeinderat als Verordnung erlassen. Er dient der vorausschauenden Planung und gliedert das Gemeindegebiet nach unterschiedlichen Funktionen. Er legt also fest, wie die einzelnen Flächen künftig genutzt werden können und sollen, zum Beispiel Bauland, Grünland, Verkehrsflächen oder sonstige Nutungsbeschränkungen.

Die Darstellung auf der städtischen Homepage dient zur Information und Orientierung. Rechtsverbindliche Auskünfte bzw. Widmungsbestätigungen erhalten Sie im Service Center Bauen zu den Parteienverkehrszeiten im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung.

64. Änderung des Örtliches Raumordnungsprogrammes / Flächenwidmungsplanes – Öffentliche Auflage

64. Änderung des Örtliches Raumordnungsprogrammes / Flächenwidmungsplanes – Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat der Stadt Krems an der Donau beabsichtigt gemäß § 25 NÖ Raumordnungsgesetzt 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung, eine Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes / Flächenwidmungsplanes im Stadtgebiet von Krems.

Der Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes liegt von 23. September 2025 bis 4. November 2025 im Service Center Bauen, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Bertschingerstraße 13, zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Das Änderungsverfahren umfasst 9 Änderungspunkte mit Unterpunkten, die genaue Aufstellung entnehmen Sie bitte dem Erläuterungsbericht sowie den Plandarstellungen. 

Innerhalb der Auflegungsfrist kann zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung genommen werden. Bei der Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung von Stellungnahmen besteht nicht.

Alle in den Auflageunterlagen integrierten Unterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen zum Erläuterungsbericht und Plandarstellungen zur Änderung) stehen Ihnen hier online zur Verfügung:

64. Änderung des Flächenwidmungsplanes – Auflageunterlagen:

Möglichkeit zur Stellungnahme:
Online über das Formular, per E-Mail an stadtentwicklung@krems.gv.at oder an den Magistrat der Stadt Krems, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Bertschingerstraße 13, 3500 Krems an der Donau
 

Auskünfte zur 64. Änderung des Örtliches Raumordnungsprogrammes / Flächenwidmungsplanes: telefonische (Tel. 02732/801-404) oder per E-Mail (stadtentwicklung@krems.gv.at)

Einsichtnahme in die 64. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes / Flächenwidmungsplanes: Online oder am Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Bertschingerstraße 13 zu den Amtszeiten: Mo bis Do: 8-16 Uhr und Freitag 8-12 Uhr.