Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan ist verpflichtender Bestandteil des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadt Krems und wird vom Gemeinderat als Verordnung erlassen. Er dient der vorausschauenden Planung und gliedert das Gemeindegebiet nach unterschiedlichen Funktionen. Er legt also fest, wie die einzelnen Flächen künftig genutzt werden können und sollen, zum Beispiel Bauland, Grünland, Verkehrsflächen oder sonstige Nutungsbeschränkungen.

Die Darstellung auf der städtischen Homepage dient zur Information und Orientierung. Rechtsverbindliche Auskünfte bzw. Widmungsbestätigungen erhalten Sie im Service Center Bauen zu den Parteienverkehrszeiten im Amt für Stadt- und Verkehrsplanung.