Schutzzonen

Schutzzonen sind ein hoheitliches Planungsinstrument nach dem niederösterreichischen Raumordnungsgesetz, das auf der Basis von Teilbebauungsplänen vom Gemeinderat beschlossen wird. Sie umfassen eine entsprechende Plandarstellung und Bebauungsvorschriften, die dem Ziel von Schutzzonen dienen müssen, zumeist ist das der Erhalt der Charakteristik und des Erscheinungsbildes von baulich homogenen Gebieten mit Ensemblecharakter.

In Krems wird in der Kernzone des Welterbegebietes das Modell der Wachauzonen angewandt, das mit vier Schutzkategorien arbeitet. Sichtachsen spielen eine bedeutende Rolle.

Schutzzone Schillerstraße

Schutzzone Schillerstraße

Der Gemeinderat der Stadt Krems hat am 25.Mai 2022 mit der „Schutzzone Schillerstraße“ die erste Schutzzone in Krems beschlossen. Mit Inkrafttreten Mitte Juni ist auch die bis dato gültige Bausperre außer Kraft und es gelten die jeweiligen Bebauungsbestimmungen. Die Schutzzone ist im Gebiet zwischen Südtirolerplatz, Stadtpark, der Bahnstraße und der Kasernstraße verordnet. Ziel der Bebauungsvorschriften ist der Erhalt der Charakteristik und des Erscheinungsbildes.

Aus formellen Gründen sind die Bestimmungen in zwei Teilbebauungsplänen festgehalten. Sollten bauliche Maßnahmen in der Schutzzone geplant sein, ersuchen wir um frühzeitige Kontaktaufnahme und Vorbesprechung mit der städtischen Baudirektion unter baudirektion@krems.gv.at oder 02732/801 301.

1. Änderung KG Krems, Abschnitt 12 - Kasernstraße

15. Änderung KG Krems, Abschnitt 6 und KG Stein, Abschnitt 1

Schutzzone Werkssiedlung Lerchenfeld

Schutzzone Werkssiedlung Lerchenfeld

Der Gemeinderat der Stadt Krems hat am 25. Juni 2025 die zweite Schutzzone im Stadtgebiet beschlossen. Mit dem Inkrafttreten Ende Juli endet gleichzeitig die bisher geltende Bausperre und es gelten die jeweiligen Bebauungsbestimmungen.

Die Schutzzone umfasst den gesamten Gebäudebestand der Werkssiedlung Lerchenfeld, der zwischen 1940 und 1944 errichtet wurde und räumlich grob um den Lerchenfelder Hauptplatz und die Wasendorferstraße situiert ist. 

Mit den Bebauungsvorschriften der Schutzzone sollen das Erscheinungsbild und der Ensemblecharakter der Siedlung, die zwischen 1940 und 1944 errichtet wurden, erhalten werden. Zudem werden Dachflächen für PV-Anlagen abgegrenzt.

Sollten bauliche Maßnahmen in der Schutzzone geplant sein, ersuchen wir um frühzeitige Kontaktaufnahme und Vorbesprechung mit der städtischen Baudirektion unter baudirektion@krems.gv.at oder 02732/801 301.

Neuerlassung des Teilbebauungsplans der Stadt Krems, KG Weinzierl, Abschnitt 5 - Werkssiedlung Lerchenfeld