Bausperren
Der Gemeinderat hat gemäß NÖ Raumordnungsgesetz die Möglichkeit, durch Verordnung Bausperren zu erlassen.
Das NÖ Raumordnungsgesetz sieht zwei Arten von Bausperren vor:
- Für die Bearbeitung eines örtlichen Raumordnungsprogrammes oder Bebauungsplanes können Bausperren verordnet werden. Diese Bausperren treten zwei Jahre nach ihrer Kundmachung außer Kraft und können vom Gemeinderat einmalig um ein Jahr verlängert werden.
- Sind als Bauland gewidmete und unbebaute Flächen von Gefährdungen (z.B. Steinschlag, Gefahrenzonenplan Wildbach) betroffen, ist der Gemeinderat dazu verpflichtet, eine Bausperre zu erlassen. Diese Bausperren sind unbefristet und können vom Gemeinderat nur dann aufgehoben werden, wenn die Gefährdung nicht mehr besteht.
Bausperren
Bausperren
Der Gemeinderat kann für die Aufstellung oder Änderung eines örtlichen Raumordnungsprogrammes (§26 NÖ Raumordnungsgesetz) oder wenn die Erlassung oder die Änderung des Bebauungsplans beabsichtigt ist (§35 NÖ Raumordnungsgesetz) durch Verordnung eine Bausperre erlassen. Die Bausperre tritt, wenn sie nicht früher aufgehoben wird, zwei Jahre nach ihrer Kundmachung außer Kraft und kann durch den Gemeinderat einmalig um ein Jahr verlängert werden.
- KG Krems - Feldgasse
- KG Stein - Alauntalweg
- KG Stein - Am Rosenhügel
- KG Weinzierl - BI Krems Ost
- KG Weinzierl - Werkssiedelung Lerchenfeld
- KG Krems - Weinzierlberg
- KG Landersdorf - Kirche
- KG Krems – B37 Tankstelle BS-Motel
- KG Stein – „Reisperbachtal“ Steinschlaggefährdete Flächen
Bausperren - Gefahrenzonenplan
Bausperren - Gefahrenzonenplan
Grundlage für die Bausperre ist der Gefahrenzonenplan. Eine Bausperre ist zu erlassen, wenn eine als Bauland gewidmete Fläche von Gefährdungen bedroht ist. Entsprechend dem Gefahrenzonenplan wird in der Bausperre zwischen gelben und roten Gefahrenbereichen unterschieden.
Die betroffenen Grundstücke sind in 15 Blättern dargestellt und stehen nachfolgend im pdf-Format zur Einsichtnahme bereit.
Auskünfte zu baurechtlichen Themen im Zusammenhang mit der Bausperre erhalten Sie im Anlagenrecht. Technische bzw. wasserbaurechtliche Auskünfte erhalten Sie bei den Stadtbetrieben Infrastruktur, Straßen- und Wasserbau im Service Center Bauen.
- Bausperre Kundmachung
- Bausperre Übersicht
- Bausperre A1 Scheibenhof
- Bausperre A2 Egelsee
- Bausperre A3 Im Alauntal
- Bausperre A4 Reisperbachtal
- Bausperre A6 Rosenhügel und Wieden
- Bausperre A5 Förthof und Stein
- Bausperre A7 Rehberg
- Bausperre A8 Alt-Rehberg
- Bausperre A9 Kremstalstraße
- Bausperre A10 Gneixendorf
- Bausperre A11 Am Weinzierlberg
- Bausperre A12 Thallern und Angern
- Bausperre A13 Angern Ost
- Bausperre A14 Kleedorf
- Bausperre A15 Hollenburg
Bausperren – Steinschlag
Bausperren – Steinschlag
Ist eine als Bauland gewidmete Fläche von Steinschlag bedroht, ist eine Bausperre zu erlassen.
Die betroffenen Grundstücke sind in 4 Blättern dargestellt und stehen nachfolgend im pdf-Format zur Einsichtnahme bereit.
Amt für Stadt- und Verkehrsplanung
- Bertschingerstraße 13 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 401
- stadtentwicklung@krems.gv.at