Gefahrenzonenplan

Die Gefahrenzonenplanung ist die Darstellung und Bewertung von Naturgefahren gemäß geltender Rechtslage und wird von der Wildbach- und Lawinenverbauung durchgeführt. Der daraus resultierende Gefahrenzonenplan ist ein flächenhaftes Gutachten über die Gefährdungen und soll als Grundlage für die Raumplanung, das Bau- und das Sicherheitswesen dienen.

Ein Gefahrenzonenplan enthält Rote und Gelbe Zonen. Die Rote Gefahrenzone umfasst jene Flächen innerhalb des "raumrelevanten Bereiches" eines Gemeindegebietes, auf denen die ermittelten Gefahrenmomente so groß sind oder so häufig auftreten, dass die ständige Benutzbarkeit für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht gegeben erscheint oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden kann. Die Gelbe Gefahrenzone umfasst alle übrigen gefährdeten Flächen, deren ständige Benützung für Siedlungs- oder Verkehrszwecke infolge dieser Gefährdung beeinträchtigt ist.

Der gültige Gefahrenzonenplan (Revision aus dem Jahr 2018) steht im pdf-Format zur Einsichtnahme bereit.

Hier geht es zu der Bausperre, die auf den Ergebnissen des Gefahrenzonenplans 2018 basiert.