Anlagenrecht (Baurecht und Betriebsanlagen)

Erreichbarkeit vor Ort

werktags: Mo bis Do 08:00 bis 16:00 Uhr
werktags: Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Bitte um vorherige Terminvereinbarung!

telefonische Erreichbarkeit

werktags: Mo bis Do 08:00 bis 16:00 Uhr
werktags: Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Rücksprache mit den Verfahrensleitern/Technikern auch innerhalb der Parteienverkehrszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist!

Kontakt

Bitte beachten Sie, dass die elektronischen Formulare entweder elektronisch ausgefüllt, signiert und online übermittelt oder elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt, händisch unterfertigt und am Postweg übermittelt werden können.

 

Zuständigkeiten

  • NÖ Baurecht
  • Betriebsanlagenrecht
  • Wasserrecht
  • Forstrecht
  • Eisenbahnrecht
  • Schifffahrtsrecht
  • Abfallwirtschaftsrecht
  • Luftfahrtrecht
  • Strahlenschutzrecht (in Verbindung mit gewerblichen Betriebsanlagen)
  • Rechtliche Belange nach Mineralrohstoffgesetz
  • Bodenschutzrecht
  • Altlastensanierungsrecht
  • NÖ Naturschutzrecht
  • NÖ Straßenrecht

Anfahrt

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Elektronische Daten über 10 MB

Elektronische Daten über 10 MB

Bitte übermitteln Sie uns elektronische Daten, welche die 10 MB Grenze überschreiten, nicht per E-Mail, sondern per Linkteilung (es wird nur ein Link zur bereitgestellten Datei versendet) über sogenannte "Cloud-Speicher Lösungen". (Es  bedarf dazu lediglich der vorherigen kostenlosen Registrierung bei einem entsprechenden Cloud-Anbieter.)


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Einreichunterlagen für das gewerbliche Genehmigungsverfahren

Einreichunterlagen für das gewerbliche Genehmigungsverfahren

Eine Orientierungshilfe  hinsichtlich der Einreichunterlagen für das gewerbliche Genehmigungsverfahren bietet das Merkblatt der Wirtschaftskammer NÖ.

Das Anlagenrecht ist Teil des Bereichs 1 der Stadt Krems
Bereichsleitung: Mag. Hannes Zimmermann