Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemein

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Wofür ist das Amt für Bildung zuständig?

Das Amt für Bildung hat folgende Zuständigkeiten:

  • NÖ Landeskindergärten
  • Kindergarteneinschreibung
  • Öffentliche Pflichtschulen
  • Schuleinschreibung
  • Schulische Tagesbetreuung

Kindergärten

Kindergärten

Kindergarteneinschreibung

Ab wann kann ich mein Kind zum Kindergartenbesuch anmelden?

Ab dem Kindergartenjahr 2024/25 ist der Besuch eines NÖ Landeskindergartens bereits ab 2 Jahren möglich (Kindergartenoffensive des Landes NÖ). Bis dahin, also im Kindergartenjahr 2023/24, darf Ihr Kind ab 2,5 Jahren einen öffentlichen Kindergarten besuchen. Aufnahmevoraussetzung ist grundsätzlich, dass das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. 

Gibt es ein Recht auf einen Kindergartenplatz?

Nur für das letzte, verpflichtende Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt gibt es ein Recht auf einen Kindergartenplatz.

Wie melde ich mein Kind für einen Kindergartenplatz an?

Die Anmeldung erfolgt zur allgemeinen Kindergarteneinschreibung jeweils im Jänner. Die genauen Termine werden im Dezember auf den Amtstafeln und der Website der Stadt Krems bekannt gegeben. Die Kindergarteneinschreibung wird in der Regel online durchgeführt. Das Online-Formular steht im Anmeldungszeitraum (10. Jänner bis 29. Februar) auf der Website zur Verfügung. 

Kann ich mir den Kindergarten aussuchen oder wird mein Kind einem Kindergarten zugeteilt?

Bei der Einschreibung gibt es die Möglichkeit, einen Wunschkindergarten anzugeben. Die Einteilung erfolgt nach Maßgabe freier Plätze.

Erhält mein Kind sofort einen Kindergartenplatz, wenn ich nach Krems umziehe?

Sofern es einen freien Platz in einem Kindergarten gibt, erhält ihr Kind einen zugeteilt. Sonst kommt es auf die Warteliste und muss bei der allgemeinen Kindergarteneinschreibung im Jänner angemeldet werden, sollte es bis dahin noch keine Zusage erhalten haben.

Ist es möglich, sich die Kindergärten vorab anzusehen, also "schnuppern" zu kommen? 

Im Herbst laden die Kindergärten Eltern und Erziehungsberechtigte zum Tag der offenen Tür ein. Die Termine werden auf der Website der Stadt Krems angekündigt. Zusätzlich können inidividuelle Schnuppertermine direkt mit der Kindergartenleitung ausgemacht werden. 

 

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Muss mein Kind verpflichtend in den Kindergarten gehen?

Verpflichtend ist das letzte Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt.

Kann ich mein Kind auch selbst zu Hause betreuen oder wo anders betreuen lassen, zum Beispiel bei einer Tagesmutter?

Die Verpflichtung kann auch durch den Besuch einer Tagesbetreuungseinrichtung oder im Rahmen der häuslichen Erziehung bzw. durch eine Tagesmutter/einen Tagesvater erfüllt werden. Ausgenommen von der Verpflichtung sind auch Kinder, die vorzeitig eine Volksschule besuchen.

 

Kosten

Wie viel kostet der Kindergarten?

Der Besuch eines NÖ Landeskindergartens ist von Montag bis Freitag von 7 bis 13 Uhr kostenlos. Für Spiel- und Fördermaterial wird monatlich der Betrag von derzeit 15 Euro eingehoben.

Die Nachmittagsbetreuung nach 13 Uhr und die Frühbetreuung vor 7 Uhr sind kostenpflichtig. Die Beiträge dafür finden Sie unter dem Menüpunkt Kindergärten (Tarifordnung). 

Der Preis fürs Mittagessen für das Kindergartenjahr 2023/24 beträgt: 4,30 Euro pro Menü. 

 

Nachmittagsbetreuung

Wie lange wird mein Kind am Nachmittag betreut?

Von den 11 öffentlichen Kindergärten in Krems bietet der Großteil längere Erziehungs- und Betreuungszeiten an. Die jeweiligen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Informationen zu den Kindergärten auf der Website.

Sie werden gleichzeitig mit der Einschreibung Ihres Kindes gefragt, welche Erziehungs- und Betreuungszeiten Sie vor 7 Uhr und nach 13 Uhr brauchen. 

Was passiert, wenn sich der Betreuungsbedarf unterm Jahr ändert?

Änderungen des Betreuungsbedarfs sind mit Beginn des Kindergartenjahres, 1. Dezember, 1. März und zu Beginn der Kindergartenferien (für das folgende Kindergartenjahr) möglich.

 

Ferienbetreuung

Haben die Kindergärten den ganzen Sommer über offen?

Das Kindergartenjahr beginnt und endet wie das Schuljahr. Eine Betreuung in den Sommerferien wird in den NÖ Landeskindergärten grundsätzlich angeboten (1 Schließwoche). Die Anmeldung für die Ferienbetreuung muss bis Ende April bekannt gegeben werden. Das Anmeldeformular erhalten Sie im Kindergarten.

Haben die Kindergärten in den schulischen Herbstferien offen?

Die Kindergärten haben in den Herbstferien offen.

Wird in allen Kindergärten Ferienbetreuung angeboten?

Für alle Kindergartenkinder wird eine Ferienbetreuung angeboten. Es hängt aber von der Zahl der angemeldeten Kinder ab, ob an einem bestimmten Standort eine Ferienbetreuung angeboten wird. 

 

Kindergartengruppen

Welche Kindergartengruppen gibt es? 

Für eine bestmögliche bedürnisorientierte Unterstützung und Förderung der Kinder gibt es unterschiedliche Kindergartengruppen. In diesen variieren sowohl die Kinder- als auch Betreuerinnenanzahl sowie die Art der Betreuung. Grundsätzlich wird eine Kindergartengruppe von einer Elemntarpädagogin oder einem Elementarpädagogen geleitet, die / der von einez Kinderbetreuerin oder einem Kinderbetreuer unterstützt wird. 

Allgemeine Kindergartengruppe: eine Gruppe mit maximal 25 Kindern, in der vorwiegend altersgemäß entwickelte Kinder betreut werden

Kleinkindgruppe: eine Gruppe mit maximal 16 Kindern, in der vorwiegend altersgemäß entwickelte 2,5- und 3-jährige Kinder betreut werden. Ab einer Zahl von 13 Kindern von 2,5 bis 3 Jahren ist jedenfalls eine weitere Kinderbetreuerin oder ein weiterer Kinderbetreuer einzusetzen. 

Heilpädagogisch Integrative Kindergartengruppe (HPI-Gruppe): eine Gruppe mit maximal 15 Kindern, in der altersgemäß entwickelte Kinder und 3 bis maximal 5 Kinder mit besonderen Bedürfnissen gemeinsam betreut werden. Zusätzlich wird eine Inklusive Elementarpädagogin oder ein Inklusiver Elementarpädagoge eingesetzt. 

​​​​​​​Volksschulen

​​​​​​​Volksschulen

Schuleinschreibung

Ab wann kann ich mein Kind für den Schulbesuch einer öffentlichen Volksschule anmelden?

Die Anmeldung für den Schulbesuch einer öffentlichen Volksschule erfolgt mit der Schuleinschreibung im letzten Kindergartenjahr. 

Mein Kind ist schulpflichtig, wie erfolgt die Schuleinschreibung?

Im Dezember erhalten alle Eltern von schulpflichtigen Kindern ein Schreiben vom Magistrat der Stadt Krems mit einem Anmeldeformular und Informationen zur Schuleinschreibung. Die Aufnahme in die erste Klasse der Volksschule erfolgt aufgrund der Schülereinschreibung. 

Wie wird festgestellt, ob mein Kind schulreif ist?

Die Entscheidung über die Schulreife trifft die jeweilige Schuldirektorin auf Grundlage des persönlichen Kontakts mit dem Kind sowie eines Schulreife-Screenings. 

Mein Kind ist noch nicht reif für die Schule. Kann es noch ein Jahr länger im Kindergarten bleiben?

Kinder, die bis einschließlich 1. September 6 Jahre alt werden und schulpflichtig aber nicht schulreif sind, müssen zum Vorschuljahr zugelassen werden (Vorschulstufe). 

Ein Beispiel: Ich wohne in Rehberg. Darf mein Kind auch eine andere öffentliche Volksschule in Krems besuchen?

Krems gilt mit seinen Ortsteilen als ein Schulsprengel. Das heißt, dass beispielsweise ein in Rehberg wohnhaftes Kind auch in eine andere öffentliche Volksschule in Krems gehen darf.

Wie erfolgt die Platzvergabe? 

Die Platzvergabe bei der administrativen Schuleinschreibung erfolgt im Wesentlichen nach zwei Kriterien: 

1. Geschwister von Kindern, welche die Schule bereits besuchen,
2. Nähe des Hauptwohnsitzes zur gewünschten Schule. 

 

Nachmittags- und Ferienbetreuung

Gibt es an allen öffentlichen Volksschulen eine Nachmittagsbetreuung?

Es wird an allen Standorten eine schulische Tagesbetreuung und bis auf die Volksschule Egelsee auch eine Frühbetreuung angeboten.

Wie viel kosten die schulische Tagesbetreuung und das Mittagessen?

Die Beiträge für die schulische Tagesbetreuung finden Sie unter dem Menüpunkt Volksschulen (Tarifordnung). Der Preis für das Mittagessen beträgt im Schuljahr 2023/24: 4,50 Euro pro Menü. 

Gibt es eine Betreuung in den Schulferien?

Die Schulkinder werden in den Schulferien nach Bedarf an ausgewählten Schulstandorten betreut. In den Weihnachtsferien wird keine Betreuung angeboten. Informationen zur Ferienbetreuung für Volksschulkinder finden Sie bei den Volksschulen (Tarifordnung). 

Wie erfolgt die Anmeldung für den Besuch einer schulischen Tagesbetreuung?

Informationen zur Erstanmeldung gibt es bei der Schuleinschreibung. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Schulleitung.