Gewerbe
Gewerbeberechtigung
Gewerbeberechtigung
Die Gewerbeberechtigung dient dem Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die ausgewählte Tätigkeit. Dadurch wird gewährleistet, dass Ihr Kunde qualitativ hochwertige Produkte und Leistungen erhält.
Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung
- österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR-Bürger/in
- Vollendung des 19. Lebensjahres
- Es dürfen keine Ausschließungsgründe, z.B. Konkurs, Finanzstrafdelik, gerichtliche Verurteilung, vorliegen
- Ein geeigneter Standort für die Ausübung des Gewerbes muss vorhanden sein, eventuell muss eine Betriebsanlagengenehmigung eingeholt werden.
Nähere Informationen: Gewerberecht
Gewerbesprechtage
Gewerbesprechtage
Zur frühzeitigen Abklärung zahlreicher in Gewerbeverfahren maßgeblicher Aspekte finden im Service Center Bauen (3500 Krems, Bertschingerstraße 13) Gewerbesprechtage statt.
Um Projekte bei den Gewerbesprechtagen sinnvoll bearbeiten zu können, müssen spätestens eine Woche vor dem Sprechtag die grundlegenden Informationen – nämlich jedenfalls Art und Ort des Vorhabens, Grundeigentümer, Grundstücksnummer und KG sowie alle bereits vorhandenen Planunterlagen – in elektronischer Form übermittelt werden.
Gewerbesprechtage:
Die Gewerbesprechtage dienen der frühzeitigen Klärung von bau-, brandschutz-, maschinenbau- und elektrotechnischen Aspekten im Zusammenhang mit gewerblichen Betriebsanlagen sowie – soweit möglich – einer Abstimmung mit dem zuständigen Arbeitsinspektorat.
Gewerbesprechtage
Für Fragen im Zusammenhang mit gewerblichen Betriebsanlagen gibt es Gewerbesprechtage.
Diese finden
- im Service Center Bauen, 3500 Krems, Bertschingerstraße 13
- jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
- ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (unter 0 27 32 / 801 433)
statt.
Durch die frühzeitige Abklärung zahlreicher Aspekte im Rahmen der genannten Gewerbesprechtage kann das behördliche Ermittlungsverfahren erfahrungsgemäß erheblich verkürzt werden. Dies weil bei Vorliegen der im Rahmen von Gewerbesprechtagen zT einholbaren relevanten Sichtvermerke/Vidierungen auf den Einreichunterlagen der magistratsinterne Rundlauf entfallen kann.
Erste Kontaktaufnahme
Zur Feststellung der für Ihr Projekt relevanten SachbearbeiterInnen wird zunächst eine telefonische Kontaktaufnahme (unter 0 27 32 / 801 433) mit dem Anlagenrecht (zuständig für Baurecht und Betriebsanlagen) am Magistrat der Stadt Krems empfohlen.
Bei der telefonischen Kontaktaufnahme sind mitzuteilen:
- Art des Vorhabens: Reines Bauverfahren oder ist eine gewerbliche Betriebsanlage betroffen?
- Grundeigentümer
- Grundstücksnummer und KG
- Welche Unterlagen es bereits gibt.
Bau- und Betriebsanlagenverfahren sinnvolle/notwendige Kontakte:
- Für Fragen im Zusammenhang mit Grundstücken (Privatgrundstücken und/oder öffentlichem Gut) der Stadt Krems an der Donau:
- Für Fragen im Zusammenhang zu Gas-, Strom- und/oder Fernwärmeanschluss:
- Netz Niederösterreich GmbH
- Bezirksstelle Krems, 3500 Krems, Bertschingerstraße 7–11
Telefon: 0 27 32 / 800 0
- Bezirksstelle Krems, 3500 Krems, Bertschingerstraße 7–11
- Netz Niederösterreich GmbH
- Für Fragen zum Telekomanschluss:
- A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft: planauskunft@A1telekom.at
- Für Fragen zu Kabel TV:
- Kaufmann Kabel TV, 3500 Krems, Goldenkrongasse 9
Telefon: 0 27 32 / 856 25
- Kaufmann Kabel TV, 3500 Krems, Goldenkrongasse 9
Eine Orientierungshilfe hinsichtlich der Einreichunterlagen für das gewerbliche Genehmigungsverfahren bietet das Merkblatt der Wirtschaftskammer NÖ.
Gewerbeflächen
Gewerbeflächen
Die Stadt Krems vermarktet im Stadtgebiet eine Reihe von Grundstücken für Betriebsansiedelungen. Die Standorte werden in vier Gebiete unterteilt:
- Gewerbegebiet
- Hafen
- Chemiepark
- Bio-Science-Park
Informationen zu freien Betriebsflächen und Geschäftslokalen erhalten sie unter Stadtmarketing Krems oder im Amt der Liegenschaftsbewirtschaftung des Magistrat Krems.