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Neue Parkordnung für Krems und Stein ab 1. Juli

Die Stadt Krems wird ab dem 1. Juli eine neue Parkabgabenordnung einführen, um den Parkdruck zu verringern und mehr Kurzparkstellplätze bereitzustellen.

30.03.2023
Neue Parkordnung für Krems und Stein ab 1. Juli
Neue Parkordnung für Krems und Stein ab 1. Juli - Plan
Neue Parkordnung für Krems und Stein ab 1. Juli
Neue Parkordnung für Krems und Stein ab 1. Juli - Plan
Neue Parkordnung für Krems und Stein ab 1. Juli
Neue Parkordnung für Krems und Stein ab 1. Juli - Plan
Neue Parkordnung für Krems und Stein ab 1. Juli © Stadt Krems
Neue Parkordnung für Krems und Stein ab 1. Juli - Plan © Stadt Krems

Die Einführung einer Gebührenpflicht in Stein reduziert den Parkdruck und vereinheitlicht das System mit der Kurzparkzone Altstadt. Bewohnerparkkarten in der Blauen und Grünen Zone sind den Bewohner:innen mit Hauptwohnsitz vorbehalten. In Stein/Förthof sind weiterhin für Erwerbstätige Dauerparkkarten erhältlich. Zusätzlich werden Dauerparkkarten für Erwerbstätige aus der Altstadt und der Grünen Zone jeweils für die Grüne Zone eingeführt.

„Sowohl die Parkgebühren für Bewohner:innen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Zone, als auch die Kosten des Anrufsammeltaxis werden in Krems trotz teilweise stark steigenden Kosten nicht erhöht. Zusätzlich arbeiten wir auch als Ergänzung zur neuen Parkabgabenordnung an einem kundenfreundlichen und nachhaltigen Parkdeckkonzept für Krems, sagt der für Mobilität und Umwelt zuständige Stadtrat Peter Molnar.

Altstadt Krems:

Die Stadt Krems weitet die blaue gebührenpflichtige Kurzparkzone um rund 190 Stellplätze aus, um die Innenstadt zu stärken. Die Erweiterung betrifft die Straßenzüge Utzstraße nördlich der Ringstraße, den Südtiroler Platz und den Stadtgraben. Um die Innenstadt weiter zu beleben, werden auch kleinräumige gebührenfreie Kurzparkzonen (30 Minuten) für kurzzeitige Erledigungen installiert.
Auf dem Bahnhofplatz werden die gebührenfreien Kurzparkerstellplätze (max. 60 Minuten) und die Stellplätze der Grünen Zone im Sinne der Nutzerfreundlichkeit umstrukturiert. Dadurch wird die Stellplatzanzahl der Grünen Zone geringfügig erhöht. Die Lederergasse und der an der Kremstalstraße gelegene Parkplatz werden zu Grünen Zonen. 

„Die neuen Shopping-Parkplätze mit einer maximalen Parkdauer von 3 Stunden vor dem Steinertor sind ein weiterer Grund die Kremser Altstadt zu besuchen. Auch die günstige Gebühr von 50 Cent für die ersten 1,5 Stunden sind ein gutes Signal an die Kund:innen“, ergänzt Horst Berger vom Kremser Stadtmarketing.

Stein/Förthof wird zu einer gebührenpflichtigen Blauen Zone (max. 3 Stunden)

Die Einführung einer Gebührenpflicht ab Sommer in Stein reduziert den Parkdruck und vereinheitlicht das Parksystem mit der Blauen Zone Altstadt. Flächendeckend werden Parkscheinautomaten aufgestellt. Bewohnerparkkarten sind für Bewohner:innen mit Hauptwohnsitz für 80 Euro pro Jahr erhältlich. Für Erwerbstätige kostet eine Dauerparkkarte 240 Euro pro Jahr.

Kunstmeile wird zur Grünen Zone, Dauerparkkarte für Erwerbstätige auch in der Grünen Zone

Der Bereich um die Kunstmeile wird zur Grünen Zone, zusätzlich können jetzt Erwerbstätige aus der Altstadt und der Grünen Zone eine Dauerparkkarte für die Grüne Zone um einheitlich 240 Euro pro Jahr lösen.

Weitere Informationen:

Neuanträge für Dauerparkberechtigungen können online oder in der Bürgerservicestelle gestellt werden, bestehende Berechtigungen bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeit aufrecht.

Für die Bewohnerparkkarte ist ein Hauptwohnsitz in der jeweiligen Zone erforderlich. Für die Dauerparkkarte für Erwerbstätige ist ein Sozialversicherungsnachweis erforderlich. Dauerparkberechtigungen können für ein oder zwei Jahre erworben werden.

Die städtischen Parkdecks Altstadt, Ringstraße und Kasernstraße bieten noch rund 100 freie Dauerparkstellplätze an, die in der Bürgerservicestelle erworben werden können. Der Parkplatz Steiner Donaulände wird an die Gebühren der Steiner Kurzparkzone angeglichen, allerdings ohne zeitliche Einschränkung und mit täglicher Gebührenpflicht.

Die Gratisparkstunde bleibt in allen Zonen erhalten!

Gebührenzeitraum: werktags Montag – Freitag von 8 bis 18 Uhr, Samstag von 8 bis 12 Uhr

Blaue Zone Altstadt: gebührenpflichtige Kurzstellplätze für max. 3 Stunden, 0,50 Euro für die erste halbe Stunde, danach 1 Stunde gratis, dann 0,50 Euro für jede weitere halbe Stunde, Bewohnerparkkarte (für Hauptwohnsitze!) 80 Euro pro Jahr

Grüne Zone („Pufferzone“): gebührenpflichtige Stellplätze, 0,50 Euro für die erste Stunde, danach 1 Stunde gratis, dann 0,50 Euro für jede weitere Stunde, maximale Tagesgebühr 4 Euro, Wochenkarte 16 Euro, Monatskarte 60 Euro, Bewohnerparkkarte (für Hauptwohnsitze!) 80 Euro pro Jahr
NEU: Dauerparkkarte für Erwerbstätige der Altstadt und Grünen Zone für den Bereich der Grünen Zone um 240 Euro pro Jahr

Blaue Zone Stein/Förthof: gebührenpflichtige Kurzstellplätze für max. 3 Stunden, 0,50 Euro für die erste halbe Stunde, danach 1 Stunde gratis, dann 0,50 Euro für jede weitere halbe Stunde, Bewohnerparkkarte (für Hauptwohnsitze!) 80 Euro pro Jahr, Dauerparkkarte für Erwerbstätige in Stein/Förthof 240 Euro pro Jahr

Aus organisatorischen Gründen können Bewohnerparkkarten und Erwerbstätigenkarten, die den neuen Regelungen unterliegen erst ab Mai beantragt werden (Bürgerservicestelle Rathaus Krems, oder elektronisch)!“

Anrufsammeltaxi: 02732 / 810 82 (Taxi Berger), Infos: https://www.krems.at/leben/mobilitaet/anrufsammeltaxi-1

 

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  • Obere Landstraße 4
  • A-3500 Krems
  • Tel. +43 (0)2732/801-0
  • Fax +43 (0)2732/801-90 269
  • E-mail: buergerservice@krems.gv.at
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