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Energiekostenzuschuss der Stadt Krems
Die Stadt Krems unterstützt einkommensschwache Haushalte 2025 mit einem einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 125 Euro.
Anspruch auf den Zuschuss haben Personen, die die Kriterien des NÖ Heizkostenzuschusses erfüllen. Dazu zählen Bezieher:innen von Sozialhilfeleistungen, Pensionist:innen mit Ausgleichszulage sowie Haushalte, deren Familieneinkommen die Ausgleichszulage nicht übersteigt. Voraussetzung ist außerdem, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren durchgehend in Krems liegt. Darüber hinaus berücksichtigt die Stadt auch jene Haushalte, die die Kriterien des NÖ Heizkostenzuschusses 2024/25 nur deshalb nicht erfüllen, weil ihr Jahreseinkommen den Grenzwert um höchstens 500 Euro netto übersteigt.
So funktioniert die Abwicklung
So funktioniert die Abwicklung
Anträge können von 15. Oktober bis 30. November 2025 beim Amt für soziale Verwaltung im Rathaus Krems (Oberen Landstraße 4) eingereicht werden. Für Rückfragen steht das Amt telefonisch unter 02732/801-288 oder per E-Mail an sozialamt@krems.gv.at zur Verfügung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis Jahresende 2025.
NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026
NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026
Die NÖ Landesregierung hat für sozial benachteiligte Niederösterreicher:innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.
Anspruchsberechtigt sind all jene Bürger:innen, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten. Der Heizkostenzuschuss kann von 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Weitere Informationen: www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss
Amt für soziale Verwaltung
- Obere Landstraße 4 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 288
- sozialamt@krems.gv.at