Badearena Krems

AKTUELLE INFORMATIONEN

AKTUELLE INFORMATIONEN

Das kostenlose Aquafitnesstraining findet wieder laufend jeden Mittwoch von 18:30 – 19:00 Uhr statt. (Achtung: NEUE UHRZEIT)

Badearena Neu

Badearena Neu

Für das neue Bad hatte die Stadt Krems einen Architekturwettbewerb ausgeschrieben. Alle Infos zum Siegerprojekt finden Sie hier.

Hallenbad

Hallenbad

Auf drei Bereichen finden Sie alles, was Sie für Sport (Schwimmhalle), Fun (Lehrschwimmhalle) und Entspannung (Wärmehalle) brauchen.

Das Hallenbad bietet Ihnen

  • 25-Meter-Sportbecken (bis zu 2,50 Meter tief)
  • Lehrschwimmbecken (bis zu 1,20 Meter tief)
  • Sprudelbecken (5,50 Meter im Durchmesser)
  • beheiztes Außenbecken mit Massagedüsen und Wassersprudel
  • Plantschbecken für die jüngsten Besucher
  • 50-Meter-Langrutsche mit Zielbecken
  • Dampfbad mit kaltem Tauchbecken
  • 3 Solariumliegen

 

Wassertemperatur

Die Wassertemperatur liegt im Bereich zwischen 29°C und 32°C.

Speisen und Getränke 

Speisen und Getränke werden im Hallenbad-Buffet serviert.
Für die selbst mitgebrachte Jause gibt es einen eigenen Jausenbereich (Abgang Wendeltreppe neben dem Bademeisterbüro).

Sommerbad

Sommerbad

Für die einen ist es ein beliebter Treffpunkt mit Freunden, für die anderen die größte Oase bei sommerlicher Hitze. Die großzügige Liegewiese hält auf jeden Fall ein Platzerl für alle bereit.

Das Sommerbad bietet

  • 50-Meter-Sportbecken
  • 20-Meter-Nichtschwimmerbecken
  • Sprungbecken (3,80 Meter tief)
  • Sprungturm mit Zielbecken
  • 15-Meter-Breitrutsche mit Zielbecken
  • Kinderbereich mit zwei Rutschen, einem Spielbach und einem Kinderspielplatz
  • Wickelstube
  • 3 Beachvolleyball-Plätze
  • Tischtennis
  • Ballspielwiese

Die Rutsche im Hallenbad ist auch vom Sommerbad aus nutzbar.

Wassertemperatur

Die Becken des Sommerbades werden mit Solarenergie beheizt, daher ist die Wassertemperatur abhängig von der Witterung.

Speisen und Getränke

Speisen und Getränke gibt es am Sommerbad-Buffet oder auf der Sonnenterrasse.

Sauna

Sauna

Sie suchen Entspannung? Saunieren kann man nicht nur bei den Finnen gut!

Unsere Sauna bietet Ihnen

  • 2 Saunakammern mit unterschiedlichen Temperaturen
  • Warmwasserbecken
  • Kaltwasserbecken
  • Außenbecken (im Winter gesperrt)
  • Ruheräume
  • uneinsehbaren Saunahof mit Liegewiese

 

Aufgüsse

Aufgüsse werden mittels Aufgussautomat durchgeführt.

Solarium

Solarium

Unsere Solariumliegen können auch ohne Eintritt in das Hallenbad genutzt werden.

Es stehen Ihnen zwei unterschiedliche Maschinentypen zur Verfügung (Ergoline 500 und Ergoline 500TP), bei welchen jeweils drei Bräunungsprogramme für die Hauttypen II, III und IV voreingestellt sind.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Hallenbad

Montag geschlossen
Dienstag *) 9:00 - 21:00 Uhr
Mittwoch *) 9:00 - 21:00 Uhr
Donnerstag *) 9:00 - 21:00 Uhr
Freitag *) 9:00 - 21:00 Uhr
Samstag 9:00 - 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertag 9:00 - 20:00 Uhr

 

 

Sommerbad (Mai bis September)

Montag ab 9:00 Uhr
Dienstag ab 9:00 Uhr
Mittwoch ab 9:00 Uhr
Donnerstag ab 9:00 Uhr
Freitag ab 9:00 Uhr
Samstag ab 9:00 Uhr
Sonntag ab 9:00 Uhr

bei Schönwetter bis maximal 20 Uhr geöffnet

 

Sauna (ganzjährig)

Montag geschlossen  
Dienstag *) 14:00 - 21:00 Uhr Herren
Mittwoch *) 10:00 - 21:00 Uhr Damen
Donnerstag *) 14:00 - 21:00 Uhr gemischt
Freitag *) 9:00 - 21:00 Uhr gemischt
Samstag 9:00 - 20:00 Uhr gemischt
Sonn- und Feiertag 9:00 - 20:00 Uhr gemischt

 

*) in den Monaten Juli und August sind Hallenbad und Sauna bis 20 Uhr geöffnet

 

Eintrittspreise

Eintrittspreise

Hallenbad

Einzelkarten

Kategorie Erwachsene Kinder ** Ermäßigte *
1,5 Stunden 4,20 € *** ***
3 Stunden 6,40 € 4,20 € 5,20 €
Tag 8,60 € 6,40 € 7,40 €
10er-Block 1,5 Stunden (zzgl. 1 Bonuseintritt) 42,00 €  *** ***
10er-Block 3 Stunden (zzgl. 1 Bonuseintritt) 64,00 € 42,00 € 52,00 €
10er-Block Tag (zzgl. 1 Bonuseintritt) 86,00 € 64,00 €

74,00 €

Jahreskarte (1 Jahr ab Ausstellungsdatum) 310,00 € 206,00 € 257,00€

Familienkarten

Kategorie Small
1 Erwachsener + eigene Kind(er)
Large
2 Erwachsene + eigene Kind(er)
3 Stunden 10,60 € 17,00 €
Tag 15,00 € 23,60 €

 

 

Sommerbad

Kategorie Erwachsene Kinder ** Ermäßigte * Small
1 Erwachsener
+ eigene Kind(er)
Large
2 Erwachsene
+ eigene Kind(er)
3 Stunden 3,10 € *** *** ** ***)
Nachmittag
(ab 13:00 Uhr)
4,20 € 2,10 € 3,10 € 6,30 € 10,50 €
Tag 5,30 € 3,10 € 4,20 € 8,40 € 13,70 €
Saisonkarte 62,00 € 42,00 € 52,00 € 104,00 € 166,00 €

 

 

Sauna

Kategorie Preis
3 Stunden  8,50 €
Tag 10,70 €
10er-Block 3 Stunden (zzgl. 1 Eintritt) 85,00 €
10er-Block Tag (zzgl. 1 Eintritt) 107,00 €
50er-Block 3 Stunden (zzgl. 8 Eintritte) 425,00 €
50er-Block Tag (zzgl. 8 Eintritte) 535,00 €

 

 

Solarium

Kategorie Preis Ergoline 500 Ergoline 500TP
Hauttyp II 5,20 € 10 Min. 6 Min.
Hauttyp III 7,20 € 15 Min. 12 Min.

 

 

Allgemeine Tarife

Kategorie Preis
Aufzahlung für eine Kabine 3,20 €
Schlüsseleinsatz für Kabine/Kästchen 10,00 €
Schlüsselersatz bei Verlust nach Aufwand
Wäscheverleih (Badebekleidung, Handtuch) 1,10 €
Einsatz Wäscheverleih pro Stück 10 €
Depot 0,60 €

 

* Ermäßigte

Jugendliche von 15 bis 18 Jahren, Pensionisten (ab 60 Jahre), Studenten/Präsenzdiener/Zivildiener mit Ausweis, Behinderte über 50% Erwerbsfähigkeit mit Ausweis, SOMA-Pass-Inhaber

** Kinder

6-14 Jahre, Kinder unter 6 Jahre haben freien Eintritt 

***

Dieser Tarif ist nur für Erwachene erhältlich (keine Kinder-, Ermäßigten- und Familienkarten) 

Raiffeisen CLUB Mitglieder im Alter zwischen 10 und 24 Jahren erhalten bei Vorlage ihrer Raiffeisen-CLUB-Debitkarte eine Ermäßigung von 1 Euro. 

Gastronomie

Gastronomie

Schwimmen, Rutschen oder Saunieren machen hungrig und durstig. Lassen Sie sich im Baderestaurant der Familie Kröll verwöhnen. Ob leichte Schmankerl oder deftige Speisen, hier finden Sie das Passende für jeden Gusto.
www.baderestaurant.net

Folgende gastronomischen Bereiche stehen Ihnen zur Verfügung:

Baderestaurant Kröll

Auch für externe Gäste zugänglich.

Hallenbad-Buffet

Für einen kleinen Snack oder eine schnelle Erfrischung zwischendurch.

Sommerbad-Buffet und Sonnenterrasse

Der ideale Ort, um an einem heißen Sommertag ein Eis zu schlemmen oder sich nach dem Sonnenbad zu stärken

Anfahrt

Anfahrt

Parkplätze

Kostenlose Parkplätze gibt es auf dem Freigelände vor der Badearena und der Sporthalle sowie in der Tiefgarage. Insgesamt stehen 205 Freiluft-, 90 Tiefgaragen- und sechs Behindertenparkplätze zur Verfügung.

Öffentliche Verkehrsmittel

  • Stadtbus 1: Haltestelle „BRG Schulzentrum"
  • ÖBB Postbus: Haltestelle „BRG Schulzentrum"
  • ÖBB Bahn: Haltestelle „Krems/Donau Bahnhof"

Von den Haltestellen sind es noch ca. 5 Minuten zu Fuß bis zur Badearena.
www.postbus.at | www.oebb.at

Badeordnung

Badeordnung

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte schließen Sie mit der Badeanstalt einen Badebesuchsvertrag ab und anerkennen damit die folgende Badeordnung als Vertragsinhalt:

1. Pflichten der Badeanstalt

1.1. Gewährung der Benutzung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste

  • Die Badeanstalt ermöglicht den Gästen, die Einrichtungen der Badeanlage im Rahmen der Vorschriften dieser Badeordnung auf eigene Gefahr zu benützen.
  • Es ist weder der Badeanstalt noch dem Personal möglich, Badeunfälle generell zu verhüten. Insbesondere tragen die Gäste selbst die mit der Ausübung des auf dem Badegelände ausgeübten Sportes verbundenen Gefahren.
  • Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder sonstige, nicht zum Personal der Badeanstalt gehörende Dritte.
  • Die Badeanstalt übernimmt gegenüber den Gästen ausschließlich die in der Folge angeführten Pflichten.

1.2. Öffnungszeiten und Zutrittsgewährung

  • Die Badeanstalt ist gehalten, den Besuch während der durch Anschlag oder durch das Aufsichtspersonal bekannt gegebenen Öffnungszeiten zu ermöglichen. Betriebsbedingte Änderungen der Öffnungszeiten sind möglich.
  • Wird die amtlich zulässige Besucherzahl überschritten, kann die Badeanstalt mit Hilfe des zuständigen Personals den Zutritt weiterer Besucher untersagen. In diesen Fällen haben Besuchswillige mit Wartezeiten zu rechnen.
  • Die Badeanstalt behält sich vor, Personen, deren Zulassung zum Badebesuch bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

1.3. Zustand und Bedienung der Anlagen

  • Die Badeanstalt steht dafür ein, dass die Anlagen vorschriftsgemäß errichtet, bedient und gewartet werden. Insbesondere hat die Badeanstalt alle geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Weitere Verpflichtungen der Badeanstalt bestehen nicht.
  • Sobald die Badeanstalt von der Störung, Mangel- oder Schadhaftigkeit einer Anlage Kenntnis erlangt, welche einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, untersagt die Badeanstalt umgehend die Benützung der gestörten Anlage oder schränkt ihre Benutzung auf gehörige Weise ein.
  • Der Badegast ist selbst für die Einhaltung von Anordnungen des zuständigen Personals verantwortlich.

1.4. Kontrolle der Einhaltung der Badeordnung

  • Die Badeanstalt kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren mit Hilfe ihres zuständigen Personals die Einhaltung der Badeordnung durch Gäste und sonstige, sich auf dem Gelände der Badeanstalt aufhaltende Personen. Wird ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen verwarnt und können erforderlichenfalls des Geländes verwiesen werden.

1.5. Hilfe bei Unfällen

  • Kommt es zu einem Unfall, leitet die Badeanstalt mit Hilfe ihres zuständigen Personals im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfsmaßnahmen ein.

1.6. Hilfe bei der Abwehr angezeigter Gefahren

  • Wird der Badeanstalt, insbesondere dem zuständigen Personal, von Gästen eine drohende Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Gästen glaubhaft gemacht, ist die Badeanstalt mit Hilfe ihres Personals im Rahmen des Zumutbaren bemüht, diese Gefahr abzuwenden.

1.7. Keine Möglichkeit zur Beaufsichtigung Minderjähriger, Unmündiger, Behinderter und Nichtschwimmer

  • Die Badeanstalt und damit ihr Personal ist nicht in der Lage und daher auch nicht verpflichtet, minderjährige, unmündige bzw. körperlich oder geistig behinderte Personen und Nichtschwimmer zu beaufsichtigen.

1.8. Haftung der Badeanstalt

  • Die Badeanstalt haftet nur für solche Schäden, die sie oder ihr Personal dem Gast durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges, und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat.
  • Die Badeanstalt haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Badeordnung, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadensteilung. Gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den jeweiligen Geräten und Einrichtungen ausgehängten besonderen Benützungsregeln (z.B. für Rutsche, Sprungturm, Sauna etc.) sowie für allfällige Benützungsverbote oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 1.3.Abs.2.
  • Die Benutzung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Badeanstalt ist weder gehalten, Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schaden (z.B. durch auf den Flächen befindliche Nägel, Glasscherben oder Schlaglöcher) zu bewahren.

2. Pflichten der Gäste

2.1. Eintrittskarten, Schlüssel, Wertkarten; Entgelte

  • Die Benützung der Badeanlagen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte laut Tarifordnung zulässig. Die Tarifordnung ist Teil der Badeordnung.
  • Eintrittskarten sind während der gesamten Dauer des Badebesuches aufzubewahren. Abhanden gekommene Eintrittskarten werden nicht neu ausgestellt. Der Besucher hat das Bad zu verlassen oder eine neue Eintrittskarte zu lösen.
  • Für ausgegebene Schlüssel kann auf Grund der geltenden Tarife eine Kaution verlangt werden.
  • Die Eintrittskarte, ausgegebene Schlüssel oder Wertkarten sind beim Verlassen des Bades zurückzugeben.
  • Für abhanden gekommene Schlüssel ist Ersatz zu leisten.

2.2. Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und behinderte Personen

  • Für die Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und behinderte Personen haben die für diese Personen auch sonst Aufsichtspflichtigen (z.B. die erziehungsberechtigten Angehörigen oder entsprechendes Aufsichts- oder Pflegepersonen) gehörig vorzusorgen.
  • Diese aufsichtspflichtigen Personen bleiben für die Aufsicht auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände der Badeanstalt nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen.
  • Die jeweils geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere Alkohol- und Rauchverbote, Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten, sind von den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten einzuhalten.
  • Aufsichtspersonen sind die Erziehungsberechtigten oder die von ihnen beauftragten Personen. Sie sind für das Verhalten der Kinder im Bad und für die Einhaltung der Badeordnung verantwortlich.

2.3. Aufsicht bei Gruppenbesuchen

  • In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein.
  • Diese Aufsichtspersonen haben mit dem Aufsichtspersonal der Badeanstalt das gehörige Einvernehmen zu pflegen, um zu gewährleisten, dass der übrige, normale Badebetrieb durch den Gruppenbesuch nicht gestört wird.

2.4. Anweisungen des Personals der Badeanstalt

  • Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des zuständigen Personals der Badeanstalt uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt.
  • Wer die Badeordnung bzw. Benützungsverbote für bestimmte Einrichtungen (z.B. Rutsche, Sprungturm, Sauna) oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 1.3. Abs.2 übertritt oder sich den Anweisungen des zuständigen Personals widersetzt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes von diesem oder einem sonstigen Repräsentanten der Badeanstalt aus dem Bad gewiesen werden.
  • In besonderen Fällen kann auch ein Besuchsverbot für die Zukunft ausgesprochen werden.

2.5. Hygienebestimmungen

  • Die Gäste sind in der gesamten Badeanlage zu größter Sauberkeit verpflichtet.
  • In der Badearena ist das Schwimmen nur mit Badekleidung gestattet (Lange Hosen, Jeans, etc. sind nicht erlaubt).
  • Der Barfußbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Fußdesinfektionsanlagen sollen sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen des Bades benützt werden.
  • Die Badeanlage darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden.
  • Vor jedem Betreten des Beckens ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen.
  • Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung in Schwimm- und Badebecken ist untersagt.
  • Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier etc.) sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.

2.6. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

  • Jeder Gast ist vor allem in Hinblick auf Lärmentwicklung verpflichtet, auf die anderen Badegäste Rücksicht zu nehmen. Es ist daher alles zu unterlassen, was andere Badegäste belästigt oder gar gefährdet.
  • Die Abgrenzungen des Badegeländes dürfen nicht er- und überklettert werden.
  • Alle Anlagen und Einrichtungen des Bades dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden (z.B. Kinderplantschbecken, Nichtschwimmerbereich, Wasserrutschen, ...).
  • Das Mitbringen von Liegestühlen, Ruhebetten, Schwimmkörpern (ausgenommen Schwimmhilfen) udgl. ist in das Hallenbad untersagt, es sei denn, dass eine ausdrückliche Erlaubnis von den Aufsichtsorganen erteilt wurde.
  • Das Reservieren von frei zugänglichen Liegestühlen, Bänken udgl. ist nicht gestattet.
  • Das Laufen und Ballspielen ist verboten. Das Springen von den Beckenrändern sowie das Spritzen und das Hineinstoßen in das Schwimmbecken sind verboten. Bei der Bewegung im Becken ist darauf zu achten, dass andere Badegäste in keiner Weise belästigt, gefährdet oder verletzt werden.
  • Das Rauchen und Essen ist nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen gestattet.

2.7. Sprungbereich

  • Der Sprungbetrieb ist nur in hierfür vorgesehene Becken oder Beckenteile und zu den dazu vorgeschriebenen Zeiten gestattet.
  • Der Sprungbetrieb kann bei entsprechender Besucherfrequenz eingeschränkt werden.
  • Springer haben von sich aus darauf zu achten, dass die anderen Badegäste nicht gefährdet werden.
  • Im Sprungbereich haben die im Wasser befindlichen Gäste besonders darauf Acht zu nehmen, dass es aufgrund des Sprungbetriebes nicht zu Gefährdungen der eigenen Person oder anderer Badegäste kommt. Schwimmer und Springer haben aufeinander Rücksicht zu nehmen.
  • In ausschließlich dafür eingerichteten Sprungbecken ist die Benützung während des Sprungbetriebes von den übrigen Badegästen nicht gestattet.

2.8 Rutschenbereich (Langrutsche, Breitrutsche)

  • Nachstehende „Rutschmöglichkeiten" sind möglich: sitzend - Blick nach vorne, Rückenlage - Blick nach vorne, liegend - Blick nach vorne.
  • Es sind entsprechende Abstände einzuhalten und der Rutschenauslauf ist sofort zu verlassen. Es ist untersagt, von unten in die Rutsche einzusteigen oder sich während des Rutschens am Rand festzuhalten.
  • Stehend und kniend rutschen sind verboten.
  • Kinder unter 6 Jahren dürfen die Rutsche nur in Begleitung einer verlässlichen Aufsichtsperson benützen.
  • Die Hinweise (Beschilderung) bei den Rutschanlagen sind zu beachten.
  • Den Anordnungen des Bäderpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

2.9. Sauna

  • Die Sauna darf nur von Personen benutzt werden, die aus gesundheitlicher Sicht dazu geeignet sind (in Zweifelsfällen empfiehlt es sich den Hausarzt zu konsultieren).
  • In den Saunakammern sind eigene oder Miethandtücher als Sitzunterlage zu verwenden; außerdem darf kein Schuhwerk in den Kammern benützt werden.
  • Die Aufgüsse werden ausschließlich vom Bäderpersonal durchgeführt. Im Einvernehmen mit dem Personal können Aufgüsse auch von den Badegästen selbst vorgenommen werden. Dabei dürfen nur hauseigene Aufgussmittel verwendet werden, die der Badewart vor dem Aufguss vorbereitet.
  • Das Betreten der großen Saunakammer unmittelbar vor bzw. nach dem Aufguss ist verboten (Lüftungsphase).
  • Vor der Benützung des Tauchbeckens bitte duschen.
  • Es ist untersagt, die Haare zu färben und zu schneiden.
  • Den Anweisungen des Bäderpersonals ist Folge zu leisten. Die Hinweisschilder sind zu beachten.
  • Kinder unter 14 Jahren haben keinen Zutritt in die Sauna. Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren ist der Zutritt in die Sauna nur mit einer volljährigen Begleitperson erlaubt.

2.10. Wärmehalle

  • Die Wärmehalle mit ihren Einrichtungen ist dem Hallenbad zugeordnet. Die Großwasserrutsche mit dem Zielbecken steht nach jeweiliger Anordnung durch die Bäderverwaltung auch den Sommerbadegästen zur Verfügung.
  • Das Sprudelbecken stellt eine Erholungs- und Entspannungseinrichtung dar, die nur im Sinne dieses Verwendungszweckes benützt werden darf. Es ist auf andere Badegäste besonders Rücksicht zu nehmen und Belästigungen, wie Springen, Stoßen, Lärmen, Spritzen udgl. sind zu unterlassen. Das Betreten bzw. Verlassen des Sprudelbeckens darf nur über die hiefür vorgesehenen Stufen erfolgen.
  • Die Sitzstufenanlage bildet eine Ruhezone, in der unnötige Bewegung und Lärm vermieden werden sollen.

2.11. Benützung von Zusatzeinrichtungen

  • Minigolfutensilien, Tischtennisgeräte und andere Einrichtungen können, solange der Vorrat reicht, gegen entsprechende Benützungsgebühr verwendet werden.
  • Für Verlust oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten.
  • Die Solarien sind grundsätzlich für Einzelbenützung bestimmt; die dürfen nicht zweckfremd benützt werden.
  • Die Anlagen des Sommerbades dürfen von Hallenbadgästen nur dann betreten werden, wenn dieses in Betrieb ist.
  • Sommerbadgäste dürfen das Hallenbad nur dann mitbenützen, wenn sie hierfür eine gültige Eintrittskarte (Kombinationskarte) nachweisen können.
  • Das Ballspielen ist nur bei den Beachvolleyballanlagen gestattet. Auf der Liegewiese ist das Ballspielen verboten.

2.12. Einbringung und Verlust von Gegenständen, Abstellen von Fahrzeugen

  • Wertgegenstände sind an der Badekasse gegen Quittung zu deponieren; für sonst in das Badegelände eingebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Gefundene Gegenstände sind an der Badekasse gegen Bestätigung abzugeben.
  • Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände dürfen nur so abgestellt werden, dass der Zugang zum Bad, insbesondere auch im Hinblick für Rettungs-, Feuerwehr- oder Polizeieinsätze, nicht verstellt wird.

2.13. Meldepflichten / Hilfeleistungspflicht

  • Unfälle, Diebstähle sowie Beschwerden sind dem zuständigen Personal oder der Leitung der Badeanstalt sofort zu melden.
  • Jeder Gast ist verpflichtet, die notwendige erste Hilfe oder andere Hilfestellungen zu leisten.

2.14. Sonstige gewerbliche Tätigkeit / Werbung

  • Jede Art von gewerblicher Tätigkeit oder Werbung im Bereich der Badeanstalt bedarf der Zustimmung des Eigentümers.

 

Geschichte

Geschichte

Die Anfänge

Es badeten nicht bloß Reiche und Vornehme, sondern auch Handwerker, Lehrjungen, Dienstboten und so weiter. Die Stadt Krems hatte im Mittelalter bereits eine Badestube. In einem "Contrakt" aus dem Jahre 1347 wird die Höllbadstube am Burghof genannt.

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts gab es eine Badeanstalt, die sich öffentlich sehen lassen konnte. Mit großem Stolz lud Josef Oser, Müllermeister und Badinhaber, am Sonntag, dem 17. Mai 1857 die Kremser zur "Öffentlichen Probe des Wasserpumpwerkes der Kaltbad-, Douche- und Schwimmanstalt in Krems" ein.

Bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatten die Kremser Bürger eine Badeanstalt, die schwimmend in der Donaubucht unterhalb der jetzigen Eisenbahnbrücke montiert war. Dort gingen sie zumindest in den Sommermonaten zum Baden. In den Folgejahren wurde es um die Bädereinrichtungen in Krems still. Der erste Weltkrieg dürfte dann alle Bestrebungen verhindert haben, und in einem Amtsbericht vom 22. Dezember 1918 heißt es schließlich: "...nachdem die Stadt Krems ohne Badeanstalt dasteht..." .

Städtisches Warmbad am Bahnhofsplatz

Die Bemühungen zur Errichtung eines neuen Kremser Bades nahmen dann 1919 wieder Gestalt an, doch brachten sie vorerst kein Ergebnis. Es gab verwertbare Ideen, interessante Pläne, einen guten Willen, aber es fehlte am Geld. Erst 1929/30 gab es einen Durchbruch bei den Aktivitäten zur Schaffung einer zivilen Badeanstalt. Zunächst wurde eine Sommerbadeanlage durch den Ausbau eines alten Donauarmes, der sog. Haring-Lacke, geschaffen. Im Frühjahr 1929 beschloss der Gemeinderat der Stadt Krems die Errichtung eines Warmbades, doch erst am 5. Februar 1931 konnte die Kremser Zeitung in großen Lettern berichten: "Feierliche Eröffnung des städtischen Warmbades in Krems".

Das städtische Warmbad am Bahnhofplatz war sicherlich architektonisch einmalig und in seiner Funktion den damaligen Anforderungen mehr als gerecht. Es wurde von den Kremser Bürgern sehr gut angenommen und war ein Ort der Begegnung. Als Ende der 1960er Jahre der Bäderboom auch in Österreich einsetzte, konnte die alte Warmbadeanlage nicht mehr mithalten, und nach fachmännischem Gutachten war eine Adaptierung an die Ansprüche der Zeit nicht denkbar. Rund 3,9 Millionen Besucher hatten das Warmbad bis zu dem Tag genutzt, an dem die Spitzhacke und der Caterpillar zum Abbruch ansetzten.

Badearena Krems

Als die österreichische Donaukraftwerke AG im Frühjahr 1976 die ersten Maschinen im Donaukraftwerk Altenwörth in Betrieb nahm, war der Hochwasserschutz der Stadt Krems im Zuge des Ausbaues des Stauraumes an das Ufer des Stromes verlegt worden, sodass das bisherige Überschwemmungsgebiet überwiegend hochwasserfrei wurde. Dadurch entstand ein Freizeitgebiet ersten Ranges. Dieses war Standort für weitere Freizeiteinrichtungen wie Sport- und Tennisplätze, Yachthafen, Campingplatz u.a.m.

Es bot sich daher geradezu zwingend an, die nahe dem Stadtzentrum und dem neu erschlossenen Siedlungsgebiet "Mitterau" liegende Fläche in einen Freizeitpark umzugestalten. Als erste Maßnahme sollten Hallenbad und Sommerbad zu einer vielfältigen Zwecken dienenden Einrichtung vereinigt werden, der Startschuss dazu wurde im Juli 1976 durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss gesetzt. Das Sommerbad und das Hallenbad wurden von Architekten DI Heinz Weiser geplant und fast ausschließlich von heimischen Firmen ausgeführt.

1992 wurde das Hallenbad um eine Wärmehalle mit Sprudelbecken und einer 50-Meter-Langrutsche erweitert. Im darauffolgenden Jahr öffnete das grundsanierte Sommerbad wieder seine Pforten. 2007 baute man die Kassenhalle um. Jetzt war es möglich, den Kartenverkauf für Sommerbad und Hallenbad/Sauna zentral abzuwickeln.
Jährlich besuchen über 200.000 Besucher aus einem Umkreis von bis zu 40km die Badearena Krems.

Offene Stellen

Offene Stellen

nähere Informationen zu offene Stellen finden Sie unter: Stellenausschreibungen

Standort Badearena Krems

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