Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz oder über vergangene Wohnsitze (österreichweit) kann jede Person, für sich oder für eine Person, für die sie bzw. er meldepflichtig ist (z. B. Kind) – unabhängig vom Hauptwohnsitz – beantragen.

So funktioniert es

So funktioniert es

Sie können die Meldebestätigung bei der Bürgerservicestelle der Stadt Krems beantragen. Der Antrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich bei der Meldebehörde eingebracht werden, wobei in beiden Fällen eine Verwaltungsabgabe (siehe Gebühren) zu entrichten ist. Bei der schriftlichen Eingabe ist zusätzlich eine Eingabegebühr und Zeugnisgebühr (siehe Gebühren) zu entrichten.

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...)
  • Gegebenenfalls:
    • Nachweis über die Obsorge
    • Anforderungsschreiben der Sozialversicherung (z. B. Pensionsversicherung)

        
Bei allen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.