Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz oder über vergangene Wohnsitze (österreichweit) kann jede Person, für sich oder für eine Person, für die sie bzw. er meldepflichtig ist (z. B. Kind) – unabhängig vom Hauptwohnsitz – beantragen.
So funktioniert es
So funktioniert es
Sie können die Meldebestätigung bei der Bürgerservicestelle der Stadt Krems beantragen. Der Antrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich bei der Meldebehörde eingebracht werden, wobei in beiden Fällen eine Verwaltungsabgabe (siehe Gebühren) zu entrichten ist. Bei der schriftlichen Eingabe ist zusätzlich eine Eingabegebühr und Zeugnisgebühr (siehe Gebühren) zu entrichten.
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...)
- Gegebenenfalls:
- Nachweis über die Obsorge
- Anforderungsschreiben der Sozialversicherung (z. B. Pensionsversicherung)
Bei allen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
Bürgerservicestelle
- Obere Landstraße 4 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 541, 543, 544, 545, 547
- 0 27 32 / 801 90 549
- buergerservice@krems.gv.at