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Kindergarteneinschreibung
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
§ 18 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBL 5060-0
Der Kindergartenerhalter nimmt auf Antrag der Eltern (Erziehungsberechtigten) im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung Kinder ab dem vollendeten 2,5. Lebensjahr auf. Aufnahmevoraussetzung ist grundsätzlich, dass das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in Krems haben.
Weiters werden zur Anmeldung ein Meldenachweis für das Kind und mind. einen Elternteil, die Sozialversicherungsnummer des Kindes, die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Bitte bringen Sie auch Ihr Kind zur Einschreibung mit!
Kindergarteneinschreibung 2021/22
Kindergarteneinschreibung 2021/22
Aufgrund der Covid-19-Regelungen wird die Kindergarteneinschreibung dieses Jahr online durchgeführt. Das Online-Formular steht im Anmeldungszeitraum (7. Jänner bis 28. Februar 2021) hier zur Verfügung: Formular Kindergarteneinschreibung
Tage der offenen Tür in den NÖ Landeskindergärten
Tage der offenen Tür in den NÖ Landeskindergärten
Aufgrund der Covid-19-Situation finden im Herbst keine „Tage der offenen Tür“ in den NÖ Landeskindergärten der Stadt Krems statt.
Standorte der NÖ Landeskindergärten der Stadt Krems/Donau
Standorte der NÖ Landeskindergärten der Stadt Krems/Donau
Nähere Informationen zu den Kindergärten finden Sie hier.