Hundeabgabe, Hundemarke, Hundeanmeldung und Hundeabmeldung

Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist binnen einem Monat nach Erwerb eines Hundes eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Die Anmeldung und Abmeldung hat jeweils schriftlich zu erfolgen.

Nach der Anmeldung Ihres Hundes wird Ihnen der Zahlschein und die Hundemarke gemeinsam mit der Post übermittelt.

Die ausgefolgten Hundekennmarken behalten bis zur Abmeldung Ihres Hundes ihre Gültigkeit. Bei Abmeldung Ihres Hundes muss die Hundekennmarke im Steueramt abgegeben werden.

Höhe der jährlichen Hundeabgabe

Höhe der jährlichen Hundeabgabe

ab 01.01.2026

Art der AbgabeBetrag
Hundeabgabe für Nutzhundejährlich pro Hund € 6,54
Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde (gem. § 2 und § 3 NÖ Hundehaltegesetz)jährlich pro Hund € 162,00
Hundeabgabe für alle übrigen Hundejährlich pro Hund € 54,00

Termin, Frist, Fälligkeit

Termin, Frist, Fälligkeit

  • Für das laufende Jahr binnen eines Monats nach Erwerb eines Hundes
  • Für die weiteren Jahre bis spätestens 15. Februar eines jeden Jahres