Hundehaltung
Mit 01.06.2023 traten umfassende gesetzliche Änderungen betreffend Hundehaltung in Kraft. Ausführliche Informationen finden Sie unter NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023.
Unverändert bleiben die Regelungen betreffend:
Leinen-/Beißkorbpflicht für Hunde
Gemäß NÖ Hundehaltegesetz besteht in Siedlungsgebieten für Hunde Leinen- oder Beißkorbpflicht und für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential Leinen- und Beißkorbpflicht.
Dies ist somit auch entlang der Donau zwischen der Mauterner Brücke und der Eisenbahnbrücke sowie entlang der Krems ab der Hafenstraßenbrücke flussaufwärts der Fall.
Außerhalb von Siedlungsgebieten besteht zwar keine Leinen-/Beißkorbpflicht, dennoch sind Hunde so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht.
Veterinäramt
- Obere Landstraße 4 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 271
- veterinaer@krems.gv.at