Anspruchsberechtigt sind all jene Bürger:innen, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten. Der Heizkostenzuschuss kann von 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Weitere Informationen: www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss
Stadt Krems gewährt Energiekostenzuschuss
Die Stadt Krems unterstützt Bürger:innen, die Anspruch auf den NÖ Heizkostenzuschuss haben, zusätzlich mit einem Energiekostenzuschuss von einmalig 125 Euro. Voraussetzung ist jedoch, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren durchgehend in Krems liegt. Darüber hinaus berücksichtigt die Stadt auch jene Haushalte, die die Kriterien des NÖ Heizkostenzuschusses 2024/25 nur deshalb nicht erfüllen, weil ihr Jahreseinkommen den Grenzwert um höchstens 500 Euro netto übersteigt. Anträge können noch bis 30. November beim Amt für soziale Verwaltung im Rathaus Krems (Oberen Landstraße 4) eingereicht werden. Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss gibt es hier