Seit Beginn des Schuljahres 2022/23 gilt am Hohen Markt ein „Fahrverbot für private Schülertransporte zu den Bildungseinrichtungen“. Mit dieser Maßnahme soll der Schulweg vor allem für jene Schüler:innen sicherer werden, die zu Fuß zum Piaristengymnasium oder den Mary Ward Schulen gehen. Nun hat das Landesverwaltungsgericht NÖ im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens die Rechtmäßigkeit der derzeitigen Fahrverbotsregelung für private, nicht gewerbliche Schülertransporte zu und von den Schulen am Hohen Markt bestätigt. Somit bleibt das Fahrverbot in diesem Bereich weiterhin aufrecht.
Bürgermeister Peter Molnar zeigt sich über das Gerichtsurteil sehr erfreut: „Die Sicherheit der Schüler:innen vor Schulen und Kindergärten ist uns ein großes Anliegen. Ich finde es persönlich sehr bedenklich, wenn gewählte politische Mandatare absichtlich bestehendes Recht verletzen, um das Fahrverbot für Schülertransporte zu Fall zu bringen. Der Entscheid des Landesverwaltungsgerichts hat die Rechtsmeinung der Stadt Krems bestätigt und hilft, die Schulwege für Kinder in Krems weiterhin sicher zu gestalten.“
Gebührenfreie Kurzparkplätze als sichere Alternative
Als Alternative zu unmittelbar vor Schulen haltenden privaten „Elterntaxis“ hat der Magistrat Krems an zehn strategisch günstigen Standorten gebührenfreie 30-Minuten-Kurzparkzonen („Elternhaltestellen“) eingerichtet. Von dort aus gelangen die Kinder in wenigen Gehminuten gefahrlos zu ihrer Schule.
Standorte der gebührenfreien Kurzparkzonen (30 Minuten):
- Kremstalstraße, Parkplatz Lederergasse
 - Hohensteinstraße 2, Hotel Klinglhuber
 - Wiener Brücke - Eyblparkstraße, gegenüber der Ausfahrt Mondlgasse
 - Ringstraße Nord, entlang Bezirkshauptmannschaft
 - Ringstraße Süd, entlang Wiener Städtischen und Kremser Bank
 - Dreifaltigkeitsplatz Ost, entlang ehemaligen Gasthaus „Zum Goldenen Hirschen“
 - Südtirolerplatz, entlang dem Landesgericht
 - Pfarrplatz West, entlang des Pfarrhofs
 - Gartenaugasse Nord, östlicher Straßenrand
 - Spitalgasse, Ecke Hafnerplatz