Das Fahrverbot im nördlichen Teil des Stadtgrabens ab der Kreuzung mit der Alauntalstraße gilt für alle Autos und Motorräder mit Ausnahme des Anrainervekehrs und der landwirtschaftlichen Nutzung. Unter "Anrainerverkehr" fallen auch jene, für die der Stadtgraben die kürzeste Straßenverbindung zu ihrem Ziel (zum Beispiel Schießstatt) darstellt. Die neue Regelung ist ein weiterer Schritt der Stadt hin zum Ziel, den Autoverkehr in der Altstadt auf das nötigste Maß zu reduzieren und sicherer zu gestalten.
Wünsche der Altstadtbewohner:innen berücksichtigt
Mit der jüngsten Maßnahme kommt die Stadt den Wünschen der Altstadt-Anrainer:innen nach Verkehrsberuhigung und mehr Sicherheit nach. „Mehr Lebensqualität für die Menschen, die in unserer Stadt leben und arbeiten oder zur Schule gehen: Das sind Ziele, die sich die Stadt mit dem Stadtentwicklungskonzept gesetzt hat. Dazu ist ein ganzes Maßnahmenbündel notwendig. Indem wir unnötige Autofahrten vermeiden, schaffen wir mehr Platz und Sicherheit für Bewohner:innen und alle Verkehrsteilnehmer:innen“, betont Stadtrat Mag. Peter Molnar. „Wir bekennen uns zur Einschränkung des Individualverkehrs im Nahbereich von Schulen und Kindergärten zugunsten der Stärkung des öffentlichen Verkehrs, des Zu-Fuß-Gehens und Radfahrens.“ Er kündigt weitere Maßnahmen an, um den Hohen Markt attraktiver und lebenswerter zu gestalten. So soll etwas der Platz um den Herkulesbrunnen zu einem Wohlfühlort werden.
Erfolge mit „Elternhaltestellen“
Für weniger Verkehrsstau am Morgen und mehr Sicherheit auf dem Schulweg sorgt seit vergangenem Schuljahr das Fahrverbot für private Schülertransporte im Stadtgraben und in der Schießstattgasse. Damit jene Schüler:innen, die mit dem Auto nach Krems zur Schule geführt werden, im Nahbereich der Schule gefahrlos aussteigen können, hat die Stadt sieben so genannte Elternhaltestellen im Umfeld der Schule eingerichtet. Rückmeldungen aus den umliegenden Schulen bestätigen, dass Eltern und Schüler:innen diese gut angenommen haben.