Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ist der Besuch eines öffentlichen NÖ Landeskindergartens in Krems möglich. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind und zumindest ein Erziehungsberechtigter in Krems mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Ein Recht auf einen Kindergartenplatz ist im letzten, verpflichtenden Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt gegeben.
Das Online-Formular für die Kindergartenanmeldung finden Sie bis 28. Februar 2026 unter diesem Link
Informationen zu allen Kindergärten: www.kremsbildet.at