Kontrollamt

Organisatorische Stellung

Organisatorische Stellung

Zur Überprüfung der gesamten Ausgaben- und Einnahmengebarung der Stadt, ihrer Anstalten und der von der Stadt verwalteten Stiftungen und Fonds sowie der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen hat die Stadt Krems seit dem Jahr 1976 aufgrund der Bestimmungen im § 5 Kremser Stadtrecht, LGBl.Nr. 1010, ein Kontrollamt eingerichtet.
       
Das Kontrollamt ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im § 48 NÖ Stadtrechts-organisationsgesetz, LGBl.Nr. 1026, ein Hilfsorgan des Gemeinderates und organisatorisch ein Teil des Magistrates.
Der Leiter des Kontrollamtes wird vom Gemeinderat bestellt und untersteht in Fach Angelegenheiten unmittelbar dem Gemeinderat. Der Leiter bestimmt Art und Umfang der vorzunehmenden Prüfungen und ist hinsichtlich seiner Feststellungen an keine Weisung gebunden (§ 48 (3) leg.cit.).
Seit 1. Juli 2007 existiert wiederum eine eigene Geschäftsordnung für das Kontrollamt.

 

Wirkungskreis

Wirkungskreis

Das Kontrollamt prüft die gesamte Ausgaben- und Einnahmengebarung der Stadt, ihrer Anstalten und der von der Stadt verwalteten Stiftungen und Fonds sowie der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen, die gesamte Schuldengebarung sowie die Gebarung mit dem beweglichen und unbeweglichen Gemeindevermögen auf

  • die rechnerische Richtigkeit
  • die Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften und
  • die Einhaltung der Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (§ 48 (2) leg.cit).

Ist die Stadt alleine oder gemeinsam mit anderen Rechtsträgern an Unternehmen mit mindestens 50% direkt oder indirekt beteiligt oder betreibt die Stadt Krems Unternehmen allein oder gemeinsam mit solchen Rechtsträgern, ist das Kontrollamt berechtigt, deren Gebarung zu prüfen.

      
Jährlich wiederkehrende Prüfungen sind vor allem die Prüfung des Rechnungsabschlusses der Stadt Krems sowie des Rechnungsabschlusses und Geschäftsberichtes der Stadtbetriebe Krems. Darüber hinaus prüft das Kontrollamt mehrmals im Jahr unangemeldet die Gebarung der Stadthauptkasse. Zu den Prüfungsaufgaben zählen unter anderem auch die Prüfung der Gebührenhaushalte (Wasser, Kanal, Müll, Friedhof, Bestattung, Hort, Musikschule, Museum, Kindergarten, Bücherei, Tourismusbetriebe, etc...), die Rechnungsabschlüsse der Schulgemeinden und jene der stadteigenen Gesellschaften.
   

Anfahrt

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werktags: Mo bis Do 08:00 bis 16:00 Uhr
werktags: Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

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