Schuleinschreibung

In Niederösterreich beginnt die Frist für die Schuleinschreibung für das jeweils folgende Schuljahr nach den Weihnachtsferien und endet drei Wochen danach (Verordnung des Landesschulrates für NÖ).

Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder mit Hauptwohnsitz in der Stadt Krems werden schriftlich vom Schulamt der Stadt Krems über die Schuleinschreibung informiert.