Schuleinschreibung

In Niederösterreich beginnt die Frist für die Schuleinschreibung für das jeweils folgende Schuljahr nach den Weihnachtsferien und endet drei Wochen danach (Verordnung der Bildungsdirektion für NÖ).

Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder mit Hauptwohnsitz in der Stadt Krems werden schriftlich vom Amt für Bildung der Stadt Krems über die Schuleinschreibung informiert.