Pfandrechtslöschung / Löschung von Reallasten

Was ist zu tun, wenn ein Darlehen bzw. sonstige Rechte der Stadt Krems an der Donau grundbücherlich einverleibt sind und diese aufgrund gänzlicher Bezahlung, etc. gelöscht werden sollen?

  • Es ist ein kurzes Schreiben an die Stadt Krems an der Donau, Bereich 4, Stadtbetriebe, Liegenschaftsbewirtschaftung, Bertschingerstraße 13, 3500 Krems zu richten, in welchem die EZ (Einlagezahl) sowie die Katastralgemeinde erwähnt ist, für welches das Darlehen/das Recht gewährt wurde. Ebenso sind die dazu bekannten Details anzuführen.
  • Die Liegenschaftsbewirtschaftung führt den notwendigen Beschluss des Gremialorganes der Stadt Krems an der Donau herbei. Die entsprechende Löschungserklärung wird sodann bei positiver Beschlussfassung durch den Bürgermeister der Stadt Krems an der Donau unterfertigt.
  • Die Urkunde wird zur Beglaubigung an den Notar weitergegeben und sodann direkt an die jeweiligen Antragssteller mit der Kostennote des Notars geschickt.
  • Die Urkunde dient der grundbücherlichen Löschung und muss daher direkt beim Grundbuch mittels eines Grundbuchsgesuches vom Antragsteller eingereicht werden.