Öffentliche Verkehrsflächen

Gemeindestraßen

Gemeindestraßen

Gemeindestraßen (Gassen und Plätze) mit den zugehörigen Nebenanlagen (Radwege, Gehwege, PKW-Abstellflächen in Verbindung mit den Straßenbaumaßnahmen, Brücken) einschließlich Entwässerungen.

Neuerrichtung
Die Neuerrichtung und Generalsanierung der Fahrbahnen samt Nebenanlagen liegt in unserem Zuständigkeitsbereich, die Erhaltung sowie kleine Sanierungen fallen in den Aufgabenbereich der Stadtbetriebe / Dienstleistungen

Planung
Für die Planung von Straßenbaumaßnahmen werden von uns überwiegend Zivilingenieure beauftragt.

Anrainerinformation
Als besondere Serviceleistung werden die betroffenen Anrainer von Straßenbaumaßnahmen von den ausführenden Firmen vorab informiert, sodass konstruktive Anregungen nach Möglichkeit Berücksichtigung finden. Eine Parteistellung ist jedoch nicht gegeben.

Bundes- und Landesstraßen

Bundes- und Landesstraßen

Die Errichtung und Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen liegt im Zuständigkeitsbereich der NÖ Straßenverwaltung (NÖ Straßenbauabteilung 7, 3500 Krems, Drinkweldergasse 14, Telefon: 0 27 32 / 821 25) mit der zugehörigen Straßenmeisterei Krems (3500 Krems, Wiener Straße 121, Telefon: 0 27 32 / 865 06)

Die Errichtung der Nebenanlagen liegt in unserem Zuständigkteitsbereich, die Erhlatung fällt in den Aufgabenbereich der Stadtbetriebe / Dienstleistung.

Zuständige Stelle