Kanalbenützungsgebühr

Berechnung der Kanalbenützungsgebühr

Berechnung der Kanalbenützungsgebühr

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.

Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz zuzüglich eines Einwohnergleichwert-Gebührenanteiles. Die durch den Stadtbetrieb Krems - Abwasserbeseitigung ermittelte Berechnungsfläche, ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen (Geschoßfläche = die sich aus den äußersten Begrenzungen jedes Geschoßes ergebende Fläche).

Werden von einer Liegenschaft Niederschlagswässer in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet, wird ein 10% erhöhter Einheitssatz verrechnet.

Höhe der Kanalbenützungsgebühr

Höhe der Kanalbenützungsgebühr

Ab 01.01.2024

Mischwasser ohne 10% Regenwasserzuschlag EUR 3,85 inkl. 10% Ust
Mischwasser inkl.  10% Regenwasserzuschlag EUR 4,24 inkl. 10% Ust

 

Termin, Frist, Fälligkeiten

Termin, Frist, Fälligkeiten

Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November