Exekution von privatrechtlichen Forderungen, Maßnahmen

Nach Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstermins und Nichtberücksichtigung der anschließend zugestellten Mahnung erfolgt die Einbringung einer Mahnklage und Exekution beim jeweils zuständigen Bezirksgericht.

Privatrechtliche Forderungen sind zum Beispiel Kindergartenbeiträge, Hortbeiträge und Musikschulbeiträge, Pachte etc.