Änderung von Meldedaten
Wann muss man sich nun ummelden?
Wann muss man sich nun ummelden?
- Bei Änderung des Namens
- Bei Änderung der Staatsbürgerschaft
- Bei Wohnungswechsel (siehe auch An- und Abmeldung)
So funktioniert es
So funktioniert es
Namensänderungen bzw. Änderungen des Familienstandes in Österreich werden normalerweise automatisch im Zentralen Melderegister geändert. Ebenso Änderungen der Staatsbürgerschaft. In diesem Fall ist keine Meldung an die Meldebehörde notwendig. Bei Änderung von Name, Familienstand bzw. Staatsbürgerschaft einer meldepflichtigen Person einer ausländischen Behörde (z. B. Eheschließung im Ausland), muss diese Änderung innerhalb eines Monates der Meldebehörde mitgeteilt werden.
Der Meldezettel ist nur dann erforderlich, wenn gleichzeitig eine An-, Ab- oder Ummeldung eines Wohnsitzes erfolgt.
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.)
Bei der Änderung eines Namens oder Familienstandes z.B.:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurkunde
- Partnerschaftsurkunde
- Namensänderungsbescheid
Bei einer Änderung der Staatsbürgerschaft:
- Aktueller Staatsbürgerschaftsnachweis
Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung IngenieurIn:
- Verleihungsurkunde
Fristen und Termine
Fristen und Termine
Die Ummeldung aufgrund einer Änderung eines Namens, des Familienstandes oder der Staatsbürgerschaft muss innerhalb von drei Monaten nach dem Eintritt der Änderung vorgenommen werden.
Bürgerservicestelle
- Obere Landstraße 4 3500 Krems
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