Änderung von Meldedaten

Wann muss man sich nun ummelden?

Wann muss man sich nun ummelden?

  • Bei Änderung des Namens
  • Bei Änderung der Staatsbürgerschaft
  • Bei Wohnungswechsel (siehe auch An- und Abmeldung)

 

So funktioniert es

So funktioniert es

Namensänderungen bzw. Änderungen des Familienstandes in Österreich werden normalerweise automatisch im Zentralen Melderegister geändert. Ebenso Änderungen der Staatsbürgerschaft. In diesem Fall ist keine Meldung an die Meldebehörde notwendig. Bei Änderung von Name, Familienstand bzw. Staatsbürgerschaft einer meldepflichtigen Person einer ausländischen Behörde (z. B. Eheschließung im Ausland), muss diese Änderung innerhalb eines Monates der Meldebehörde mitgeteilt werden.

Der Meldezettel ist nur dann erforderlich, wenn gleichzeitig eine An-, Ab- oder Ummeldung eines Wohnsitzes erfolgt.
       

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.)

 

Bei der Änderung eines Namens oder Familienstandes z.B.:

  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • Partnerschaftsurkunde
  • Namensänderungsbescheid

 

Bei einer Änderung der Staatsbürgerschaft:

  • Aktueller Staatsbürgerschaftsnachweis

 

Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung IngenieurIn:

  • Verleihungsurkunde

 

Fristen und Termine

Fristen und Termine

Die Ummeldung aufgrund einer Änderung eines Namens, des Familienstandes oder der Staatsbürgerschaft muss innerhalb von drei Monaten nach dem Eintritt der Änderung vorgenommen werden.