Die Maßnahme der Tarifanpassung erfolgt in Anlehnung an Empfehlungen des Kontrollamtes und dient einer einheitlichen Regelung für alle Fahrzeughalter:innen. Mit dem Wegfall der Ausnahmebestimmung gelten künftig dieselben Parktarife für Elektrofahrzeuge wie für Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb. „Die Elektromobilität hat sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt. Die bisherige Gebührenbefreiung war in der Aufbauphase ein Anreiz. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, die Parkraumbewirtschaftung für alle Verkehrsteilnehmer:innen nach denselben Kriterien zu gestalten“, erklärt Alexandra Ambrosch, Stadträtin für Umwelt und Mobilität.
Die bestehenden Parkzonen und Tarife bleiben unverändert. Lediglich die Sonderregelung für Elektrofahrzeuge entfällt. Mit dieser Maßnahme investiert die Stadt Krems in die Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur. Die neue Parkabgabenordnung tritt am 1. Juli in Kraft.
E-Fahrzeuge, die in der Grünen und Blauen Zone bei einer öffentlichen Ladestation stehen, sind nur während des tatsächlichen Ladevorgangs von der Parkgebührenpflicht befreit. Ohne Ladevorgang gilt die reguläre Parkgebühr.