Im Zuge der aktuellen Vorschreibung der Gemeindeabgaben erhalten Bürgerinnen und Bürger erstmals eine neue Form der Lastschriftanzeige.
Anstelle des bisher beigelegten Zahlscheins wird nun ein Dokument mit integriertem QR-Code versendet. Damit können Zahlungen einfach, schnell und digital erledigt werden – sowohl am Bankomaten als auch über Online-Banking.
So funktioniert die QR-Code-Zahlung:
- Am Bankautomaten „Scan & Pay“ oder „Überweisung mit QR-Code“ wählen
- QR-Code auf der Vorschreibung vor den Scanner halten
- Zahlungsdaten werden automatisch übernommen
- Überweisung abschließen (z. B. mit Karte und PIN)
Vorteile: Kein Zahlendreher, keine manuelle Eingabe – einfache, fehlerfreie Abwicklung.
Alternativ steht weiterhin das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung. Für eine automatische Abbuchung genügt die Übermittlung der IBAN und Bankverbindung an das Steueramt.
Diese Umstellung ist Teil unserer Bemühungen, Verwaltungsprozesse effizienter und ressourcenschonender zu gestalten.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf steht das Steueramt gerne zur Verfügung: steueramt@krems.gv.at oder per Telefon: 0 27 32 / 801 313