Alle wahlberechtigten Kremserinnen und Kremser sind am Sonntag, 4. September, aufgerufen, einen neuen Gemeinderat zu wählen. Wahlberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen und EU-bürgerInnen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und bis zum Wahlstichtag, 6. Juni 2022, ihren Hauptwohnsitz in Krems gemeldet haben. Zur Wahl können sich Wahlberechtigte stellen, die spätestens am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Wählerverzeichnis liegt von Montag bis Freitag, 27. Juni bis 1. Juli, im Rathaus Krems, Zimmer 7 (Wahlamt), zur öffentlichen Einsichtnahme auf: Die Einsichtnahme ist täglich von 8 bis 12 Uhr und am Dienstag (28.6.) bis 20 Uhr möglich. Innerhalb von zehn Tagen ab Beginn der Auflagefrist kann gegen das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben werden.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 27. Juli, 12 Uhr, einzubringen. Diese werden nach Prüfung durch die Stadtwahlbehörde spätestens am 11. August, 16 Uhr, veröffentlicht.
Briefwahl, Wählen vor dem Wahltag
Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, kann mittels Wahlkarte seine Stimme abgeben. Besonders einfach und praktisch ist die Stimmabgabe im Wahlamt:
Wahlkarte anfordern und gleichzeitig wählen:
- ab Dienstag, 16. August bis Mittwoch, 31. August 2022 schriftlich oder
- persönlich bis Freitag, 2. September 2022, 12 Uhr im Rathaus Krems.
Die Beantragung von Wahlkarten ist ab sofort möglich: online (www.krems.at/wahlen) oder auf dem Postweg. Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Wahlamt im Rathaus Krems, Obere Landstraße 4, Montag bis Freitag, 8-12 Uhr, Tel. 02732/801-230, wahlen@krems.gv.at, www.krems.gv.at/wahlen