Wie bereits in den letzten beiden Jahren sind heuer beim Jahreswechsel keine Feuerwerke und Kracher erlaubt, d.h. der Umgang mit Pyrotechnik der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche, etc.) ist behördlich verboten.
Die Stadt Krems nimmt Rücksicht auf den Umweltschutz und Tierschutz und genehmigt keine Ausnahmeverordnungen.
Keine Sondergenehmigung für Feuerwerke zu Silvester

Keine Sondergenehmigung für Feuerwerke zu Silvester
© Stadt Krems