Das Land NÖ unterstützt auch im heurigen Winter hilfsbedürftige Niederösterreicher:innen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss. Der Zuschuss beträgt 150 Euro. Mit der Sonderförderung in Höhe von 75 Euro können Betroffene insgesamt 225 Euro beziehen. Der Personenkreis umfasst Bezieher:innen einer Mindestpension (Ausgleichszulage) oder einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld oder eines Kinderbetreuungszuschusses und sonstige Personen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Kremser Bürger:innen können Anträge ab sofort bis einschließlich 31. März 2024 einbringen: beim Magistrat der Stadt Krems, Amt für soziale Verwaltung, Obere Landstraße 4, oder per E-Mail unter sozialamt@krems.gv.at. Ein aktueller Einkommensnachweis und die Bankdaten müssen beigelegt sein. Öffnungszeiten Amt für soziale Verwaltung: Montag bis Freitag, 8-12 Uhr. Telefon: 02732/801-288. Näheres: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen