Wer kann den Zuschuss beantragen? Bezugsberechtigt ist, wer einer Mindestpension (Ausgleichszulage), einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung erhält oder Kinderbetreuungsgeld bzw. einen Kinderbetreuungszuschuss bezieht. Familien mit einem Einkommen, das den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt, können ebenfalls einen Antrag stellen. AntragstellerInnen müssen das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen nachweisen.
Kremserinnen und Kremser können ab sofort ihren Antrag beim Magistrat Krems einbringen:
- Elektronisch: http://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html,
- Persönlich: Amt für soziale Verwaltung, Obere Landstraße 4
Die MitarbeiterInnen des Sozialamtes stehen von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr telefonisch zur Verfügung: 02732/801-288. Die Antragsfrist läuft bis 30. März 2022.