Das Land NÖ unterstützt auch in diesem Winter hilfsbedürftige BürgerInnen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 140 Euro. Bezugsberechtigt sind BezieherInnen einer Mindestpension (Ausgleichszulage) oder einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder eines Kinderbetreuungszuschusses und jene Personen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. Antragsteller müssen das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen nachweisen.
Kremser BürgerInnen können Anträge ab sofort bis einschließlich 30. März 2021 beim städtischen Amt für soziale Verwaltung, Obere Landstraße 4, einbringen. Aus Gründen der Sicherheit können sie ihre Anträge samt Beilagen (in Kopie) in der Rathaushalle in eine dafür vorgesehene Urne einwerfen. Anträge können aber auch elektronisch eingebracht werden. E-Mail: sozialamt@krems.gv.at. Die Mitarbeiter stehen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr telefonisch zur Verfügung. Telefon: 02732/801-288. www.noe.gv.at/