Tierschutzvolksbegehren, Für Impffreiheit und Ethik für alle: So lauten die Titel der Volksbegehren, für die zwischen 18. und 25. Jänner 2021 das Eintragungsverfahren läuft. Eintragungslokal ist das Rathaus Krems, Obere Landstraße 4, Zimmer 7. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (14. Dezember 2020) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Achtung: Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine weitere Eintragung vornehmen – die Unterstützungserklärung gilt als Eintragung.
Die Stimmabgabe ist entweder persönlich möglich – durch Unterschrift in einer beliebigen Gemeinde (Identitätsnachweis durch Dokument wie Reisepass, Führerschein usw.) – oder online via elektronischer Signatur (Handy-Signatur, Bürgerkarte). Auch AuslandsösterreicherInnen können mit der Bürgerkarten-Funktion an Volksbegehren teilnehmen.
Wann ist das Eintragungslokal geöffnet?
Unterschriften können von 18. bis 25. Jänner täglich außer Sonntag, 24.1., geleistet werden:
Mo 18.1., bis 16:00 Uhr, Di 19.1., bis 20:00 Uhr, Mi 20.1., bis 16:00 Uhr, Do 21.1., bis 16:00 Uhr, Fr 22.1., 8:00-16:00 Uhr, Sa 23.1., bis 12 Uhr, Mo 25.1., bis 20 Uhr
Nähere Informationen: wahlen@krems.gv.at, www.krems.at/wahlen