Durch die anhaltende Trockenheit steigt in den Waldgebieten der Stadt Krems die Brandgefahr. Aus diesem Grund wird im gesamten Stadtgebiet im Wald und in Waldnähe das Rauchen und Feuerentzünden per Verordnung verboten. Es dürfen auch keine brennenden oder glimmenden Gegenstände, Glasflaschen und -scherben (Brennglaswirkung!) weggeworfen werden. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen dar und werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet.