Unterzeichnungsberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (2. Oktober 2023) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragungen mehr vornehmen. Eine Unterstützungserklärung zählt als gültige Eintragung.
Eintragungslokal im Kremser Rathaus
Die Stimmabgabe ist entweder persönlich möglich – durch Unterschrift in einer beliebigen Gemeinde unabhängig vom Wohnsitz (Identitätsnachweis durch Dokument wie Reisepass, Führerschein usw.) – oder online via elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte). Eintragung im Rathaus Krems, Obere Landstraße 4, Zimmer 6A: Montag bis Freitag, 6.-10. November, von 8:00 bis 16:00 Uhr, und Montag, 13 November, von 8:00 bis 20:00 Uhr.
Nähere Informationen: wahlen@krems.gv.at, www.krems.at/wahlen