Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag am 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen war. Achtung: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können nicht mehr teilnehmen, da ihre Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Die Stimmabgabe ist entweder persönlich oder online mittels elektronischer Signatur (ID-Austria) möglich. Die persönliche Unterschrift kann in jeder beliebigen Gemeinde unabhängig vom Wohnsitz geleistet werden, ein Identitätsnachweis (Reisepass, Führerschein etc.) ist erforderlich.
Eintragung im Rathaus Krems, Obere Landstraße 4, Zimmer 6A:
15. bis 22. Juni; Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr; Montag, 22. Juni, 8 bis 20 Uhr
Nähere Informationen: wahlen@krems.gv.at, www.krems.at/wahlen