Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (05. Februar 2024) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können sich für dieses Volksbegehren nicht mehr eintragen, da eine abgegebene Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Das Eintragungslokal in Krems befindet sich im Rathaus (Obere Landstraße 4).
Die Stimmabgabe ist entweder persönlich möglich – durch Unterschrift in einer beliebigen Gemeinde unabhängig vom Wohnsitz (Identitätsnachweis durch Dokument wie Reisepass, Führerschein usw.) – oder online via elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte).
Eintragung im Rathaus Krems, Obere Landstraße 4, Zimmer 6A:
Mo,11.03., Di, 12.03. Mi, 13.03., Do, 14.03., Fr, 15.03. von 8 - 16 Uhr und
Mo, 18.03. von 8 - 20 Uhr
Nähere Informationen: wahlen@krems.gv.at, www.krems.at/wahlen