Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (16. Mai 2022) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Achtung: Unterstützungserklärungen zählen als gültige Eintragung. Eine weitere Eintragung ist nicht möglich.
Eintragung im Rathaus Krems
Die Stimmabgabe ist entweder persönlich möglich – durch Unterschrift in einer beliebigen Gemeinde unabhängig vom Wohnsitz (Identitätsnachweis durch Dokument wie Reisepass, Führerschein usw.) – oder online via elektronischer Signatur (Handy-Signatur, Bürgerkarte).
Wer sich in Krems eintragen lassen möchte, kann dies im Kremser Rathaus tun: Obere Landstraße 4, Wahlamt, Zimmer 6a und 7: Mo 20.6., 8-16 Uhr, Di 21.6., 8-20 Uhr, Mi 22.6., 8-16 Uhr, Do 23.6., 8-16 Uhr, Fr 24.6., 8-16 Uhr, Sa 25.6., 8-12 Uhr, Mo 27.6., 8-20 Uhr.
Nähere Informationen: wahlen@krems.gv.at, www.krems.at/wahlen