Der Gemeinderat der Stadt Krems hat die neuen Tarifordnungen für die Kunsteisbahn, die Sporthalle, das Stadion, die Ausportplätze sowie den Kunstrasenplatz in Stein mehrheitlich beschlossen.
Die neuen Tarife treten mit 1. September in Kraft und sehen Anpassungen für die Jahre 2025 und 2026 vor. Hintergrund ist die Notwendigkeit, die Finanzierung der städtischen Sportinfrastruktur angesichts stark gestiegener Energie- und Personalkosten langfristig zu sichern. Die letzte Preisanpassung, insbesondere für die Kunsteisbahn, datiert bereits aus dem Jahr 2015. Mit der neuen Regelung treten alle bisherigen Tarifbestimmungen außer Kraft. Die Eislaufsaison soll Mitte November beginnen und Anfang März enden – konkret bis 8. März in der Saison 2025/26. Eine Evaluierung der Tarifstruktur ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Im Zuge der Anpassung wurden alle Tarife überprüft und bei Bedarf vereinfacht und teilweise auch reduziert, um die Nachfrage besser zu berücksichtigen.
Lustbarkeitsabgabe wird reformiert: transparent, praktikabel, fair
Mehrheitlich verabschiedete der Gemeinderat die neue Verordnung zur Lustbarkeitsabgabe, die mit 1. August in Kraft tritt. Die überarbeitete Regelung schafft mehr Klarheit und Einheitlichkeit: Künftig gilt ein einheitlicher Abgabesatz von 9 Prozent auf Eintrittsgelder entgeltpflichtiger Veranstaltungen. Ausgenommen sind Veranstaltungen gemeinnütziger, schulischer oder sportlicher Einrichtungen, die weiterhin abgabenfrei bleiben. Mit dem Wegfall der bisherigen Differenzierung nach Art und Ort der Veranstaltung wird die Abgabe einfacher, transparenter und rechtssicherer gestaltet – sowohl für Veranstalter als auch für die Verwaltung.
Adaptierte Wirtschaftsförderungsrichtlinie 2025
Ein weiterer Beschluss im Gemeinderat setzt ein klares Signal für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Krems: Einstimmig beschlossen die Mandatare die neue Wirtschaftsförderungsrichtlinie, die mit 1. August in Kraft tritt. Die überarbeitete Richtlinie legt den Fokus auf nachhaltige Arbeitsplatzschaffung und zukunftsweisende Projekte zur Standortentwicklung. Unternehmen können künftig einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro neu geschaffenem Vollzeit-Arbeitsplatz beantragen – bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro.
Darüber hinaus sind Strukturförderungen vorgesehen: Betriebliche Projekte, die zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts beitragen, werden mit bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten gefördert – maximal 5.000 Euro. Werden zusätzlich Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der EU-Taxonomie erfüllt, erhöht sich die Fördergrenze auf bis zu 10.000 Euro. Neu ist, dass die bisherige Unterstützung für kostenpflichtige Veranstaltungen entfällt. Damit wird die – ursprünglich durch die Fördermöglichkeit bezweckte – Stärkung der Stadt als Veranstaltungsort bei gleichzeitig reduziertem Verwaltungsaufwand erreicht. Es verschiebt sich der Förderschwerpunkt deutlich in Richtung nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung.