© Stadt Krems
Steiner Landstr./Undstraße Eisenbahnbrücke Höhenbeschränkung
Kategorie:
Verkehrszeichen, -spiegel
Gemeldet am:
23.09.2025
Adresse:
Undstraße Nummer bitte wählen
Anmerkung:
Im Rahmen der Bemalung der Eisenbahnbrücke ist das Schild zur Höhenbeschränkung überklebt und nicht sichtbar. Die Baustellenhinweisschilder weisen nicht auf die Höhenbeschränkung hin. Die Stadt Krems als Straßenerhalter würde vermutlich haftbar, falls ein LKW unter der Brücke stecken bleibt.
Status:
Abgeschlossen
Stellungnahme:
Das ausführende Bauunternehmen trägt die Haftung. Die Firma wird in Kenntnis gesetzt, das Schild wieder in einen Zustand der Sichtbarkeit zu versetzen. Ergänzung: Positiv erledigt durch die Baufirma am 24.09.2025